Endet die Probezeit nachdem man allgemein 2 Jahre lang einen Führerschein hat?
Hallo,
Ich habe seit ich 15 bin Klasse AM Führerschein, also 45kmh Roller, und seit ich 17 bin Klasse B, also Auto.
Jetzt bin ich 18, fahre theoretisch seit 3 Jahren im Straßenverkehr, jedoch nur 1 Jahr begleiteten fahren mit Auto und seit ein paar Monaten alleine Auto.
Wie ist das mit der Probezeit, bin ich nich in der Probezeit? Wie ist das wenn ich geblitzt werde?
Danke im Voraus!❤️
5 Antworten
Seit 17 mit (BF17) läuft deine zweijährige Probezeit, Klasse AM unterliegt nicht der Probezeit.
Wie ist das wenn ich geblitzt werde?
Je nach Verstoß Verwarnungsgeld bis Bußgeld und ab 21 km/h zu schnell auch Probezeitmaßnahmen.
Deine Probezeit beginnt mit der Tag der Erteilung der Klasse BF17.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T wirken sich nicht auf die Probezeit aus.
Dann musst Du mal in Deinen Führerschein gucken, welches Datum bei Klasse B als Erteilungsdatum steht, taggenau zwei Jahre später endet die Probezeit
Hi, ja genau. Die Probezeit läuft, sobald man die Fahrerlaubnis hat.
Bei AM gibts keine, aber bei Klasse B natürlich schon.
Daher läuft nun die Probezeit seit Du die Klasse B mit begleitenden Fahren bekommen hast.
AM gilt nicht bzgl. Probezeit, aber z. B. auch A1. Da mein Bruder mit 16 A1 gemacht hatte (AM war damals auch erst ab 16), hatte er als er den B hatte keine Probezeit mehr.
notting
Das gilt ab der Ausstellung des Führerscheins.
Wenn du begleitetes Fahren hast, dann hast du noch 1 Jahr Probezeit mit 18.