Kann ich trotzdem beim Zoll arbeiten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein direkter Ausschlussgrund ist Skoliose jetzt nicht. Sollte jedoch eine erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit vorliegen, dann führt dies zur Einstufung einer Dienstuntauglichkeit. Letztendlich entscheidet aber der Amtsarzt über dein gesundheitliches Befinden, von daher kann man in deinem Fall hier nicht mit ja oder nein antworten. Für eine Bewerbung ist deine Operation erstmal kein Hindernis, zudem du ja auch erstmal das Auswahlverfahren bestehen müsstest.

Ich würde mich einfach mal beim Zoll erkundigen, welche Voraussetzungen es dort gibt, wenn man gesundheitlich eingeschränkt ist