Kann ich ohne Grund kündigen?
Hallo Leute ich bin in einer leihfirma seit 2 Wochen kann ich ohne Grund kündigen?
3 Antworten
Hallo,
in der Probezeit ist es eigentlich immer möglich, während des ersten Monats zu kündigen, auch ohne den Grund nennen zu müssen.
LG
Ich meinte das in Bezug auf die Kündigungsfrist, die ja im Probemonat nicht gegeben ist
Selbstverständlich ist - jedenfalls nach deutschem Recht (anders als in Österreich) - auch bei der (ordentlichen) Kündigung in der Probezeit des Arbeitsverhältnisses die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Frist einzuhalten.
Das steht in deinem Arbeitsvertrag.
Das ist Unsinn!
Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber müssen einen Grund für die ordentliche Kündigung mitteilen.
Und zumindest der Arbeitnehmer kann auch nicht wirksam vertraglich verpflichtet werden, seine ordentliche Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber zu begründen.
Als Arbeitnehmer brauchst du eine ordentliche Kuendigung nie zu begruenden.
Im Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer überhaupt keinen Grund für eine ordentliche Kündigung nennen; das gilt auch für den Arbeitgeber.
Und mit der Probezeit hat das rein gar nichts zu tun.