Kann ich ohne Grund kündigen?

3 Antworten

Hallo,

in der Probezeit ist es eigentlich immer möglich, während des ersten Monats zu kündigen, auch ohne den Grund nennen zu müssen.

LG

Familiengerd  20.09.2021, 14:34

Im Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer überhaupt keinen Grund für eine ordentliche Kündigung nennen; das gilt auch für den Arbeitgeber.

Und mit der Probezeit hat das rein gar nichts zu tun.

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Hapta  20.09.2021, 14:49
@Familiengerd

Ich meinte das in Bezug auf die Kündigungsfrist, die ja im Probemonat nicht gegeben ist

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Familiengerd  20.09.2021, 15:20
@Hapta

Selbstverständlich ist - jedenfalls nach deutschem Recht (anders als in Österreich) - auch bei der (ordentlichen) Kündigung in der Probezeit des Arbeitsverhältnisses die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Frist einzuhalten.

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Das steht in deinem Arbeitsvertrag.

Familiengerd  20.09.2021, 14:36

Das ist Unsinn!

Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber müssen einen Grund für die ordentliche Kündigung mitteilen.

Und zumindest der Arbeitnehmer kann auch nicht wirksam vertraglich verpflichtet werden, seine ordentliche Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber zu begründen.

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Als Arbeitnehmer brauchst du eine ordentliche Kuendigung nie zu begruenden.