Kann ich nach der Eingangsklasse im Wirtschaftsgymnasium das Abi abbrechen und auswandern?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorausgesetz das Einwanderungsland nimmt euch auf, dann dürft ihr natürlich auswandern.

Bist du im neuen Land noch schulpflichtig, es gilt das lokale Gesetz, dann musst du dort auch weiterhin zur Schule gehen. Wenn nicht, dann nicht.

Sprich deine Schule an bezüglich "Zeugnis". Du bekommst zwar keines, wenn du das Schuljahr nicht abgeschlossen hast, aber du bekommst mit Sicherheit eine schriftliche Besätigung bis wann du dort am Unterricht teilgenommen hast und wie deine bisheringen Leitungen waren.

hilfe5757 
Fragesteller
 27.10.2020, 14:04

Dankeschön für die Antwort. Mir ist aufjedenfall klar geworden, was ich noch beachten muss.

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