Kann ich mit dem Fischereischein Prüfungs Zeugnis angeln gehen?

12 Antworten

NEIN!

Du musst Dir vorher beim Amt (Einwohnermeldeamt, Ordnungsmat, Bürgercenter oder untere Fischereibehörde) den Angelschein unter Vorlage des Prüfungszeugnisses, eines gültigen Personalausweises und den Gebühren (in NRW für 5 Jahre 48 Euro) ausstellen lassen. Erst mit dem Angelschein selbst bist Du befugt den Fischfang auszuüben.

Nur mit dem Prüfungszeugnis der abgelegten und bestandenen Angelprüfung bekommst aber auch nirgens eine Fischereierlaubnis (Tagesschein,Wochenkarte, Jahreskarte etc).

Gruß!

Sascha by www.fish-hunterz.de

Nein ! Der korrekte, übliche Weg : 1. Prüfungsbescheinigung (vorhanden) 2. Fischereischein von der Ordnungsbehörde 3. Mitgliedschaft in einem Verein und somit
Inhaber des "Deutschen Sportfischer-Passes". Mit diesen Voraussetzungen kannst Du a) in den Vereinsgewässern angeln b) an fremden Gewässern eine Gastkarte erhalten. Petri Heil

Tipfisch  22.11.2010, 11:42

Die Mitgliedschaft in einem Angel-Verein ist für den Angelschein und für die meisten zu befischenen Gewässer völlig EGAL! und KEINE Pflicht.

Ansonsten richtig.

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Also ich habe die Prüfung am 16. November bestanden ^^ Aber es lohnt sich ja nicht noch für die paar Monate einen Fischereischein zu kaufen , weil am Ende dieses Jahres is der 5 Jahres schein ja nur noch 4 jahre gültig ..

mikewolf  21.11.2010, 20:46

Wer hat dir den Unfug beigebracht ?

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Karpfenangler  22.11.2010, 03:16
@mikewolf

@ headstrong du weißt das man mit der prüfungsurkunde ins rathaus muss und sich einen schein aushändigen lassen

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eigentlich wird noch eine Berechtigungskarte benötigt. Kann sein, dass das unterschiedlich gehandhabt wird. Am Bodensee ist es so.

Auch von mir ein klares Nein. Denn um ein Gewässer zu befischen müßtest du dir eine Erlaubniskarte kaufen. Diese bekommst du aber mit so ein Zeugniss nicht, denn die verlangen deinen Fischereishein mit der darauf befindlichen Nr.