Kann ich mir eigentlich sicher sein, dass mein Führerschein eingetragen ist oder soll ich nachfragen und was wenn nicht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die haben 4 Monate meinen Antrag bearbeitet.

Völlig normal, daher kannst du ihn ja bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Die haben meine Original Erste-Hilfe-Kurs-Bescheinigung geschreddert und mir nicht wieder zurückgegeben.

Dann lasse dir die Kosten für die Ersatzbescheinigung erstatten.

Mein Mitazubi musste Geld bezahlen, weil die Fahrerlaubnisbehörde nur B statt B197 auf den Führerschein gedruckt hat, obwohl er es hat ändern lassen.

Dann war der Führerschein bereits bei der Bundesdruckerei bestellt, als er es hat ändern lassen. Natürlich zahlt er.

Mein Vater hat mehr als einen Monat auf den Führerscheinumtausch gewartet.

Passt doch, wenn es so zügig ging.

Kann ich mir sicher sein, dass der Führerschein offiziell im Fahrerlaubnisregister eingetragen ist?

Schau einfach nach: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFER/Auskunft/zfer_auskunft_node.html

verreisterNutzer  16.02.2024, 17:25

Ich habe nachgeschaut da ist keine Eintragung vorhanden??? Hilfe.

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verreisterNutzer  16.02.2024, 17:25

Bitte dringend um Hilfe was bedeutet keine Eintragung.

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migebuff  16.02.2024, 17:29
@verreisterNutzer

Das heißt, dass die Behörde deine Fahrerlaubnis nicht im zentralen Register eingetragen hat, so wie von dir befürchtet.

Fahren darfst du trotzdem, da die Fahrerlaubnis mit Aushändigung des Führerscheins rechtskräftig erteilt wird, §22 Abs 4 FeV.

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verreisterNutzer  16.02.2024, 17:37
@migebuff

Entwarnung ich habe im falschen Register nachgeschaut. Ist doch eingetragen. Ich habe vorher im Fahreignungsregister nachgeschaut upsi😂

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Du hast eine gültige Fahrerlaubnis, was willst du denn noch? Natürlich kannst du dich zum Kasper machen und in der Führerscheinstelle nachfragen, ob denn auch alles korrekt abgelaufen ist.

Übrigens: Bei uns im Kreis beträgt die Wartezeit beim Führerscheinumtausch aktuell 9 Monate. Ich habe keine Ahnung, worüber du dich beschwerst. Komm du mal in Lohn und Brot und dann bewerte die Arbeitsleistung von Behörden ruhig noch einmal.

Nein. Aber du kannst dir sicher sein, es gibt zwei Dinge die diese staatlich subventionierten Arbeitssimulanten in Schwung bringt. Erstens Dienstaufsichtsbeschwerde und zweitens ihre eigenen Regel. Einfach mal den Bescheid durchlesen und am Ende steht ein toller Satz, " gegen diesen Bescheid kann..... schriftlich, oder mündlich zur Niederschrift,Einspruch blabla.. Das bedeutet nichts anderes, als daß man dahin geht und denen den Widerspruch diktiert den sie tippen müssen. Den Rest überlasse ich deiner Famtasie.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Purzeline542  16.02.2024, 15:31

Wow, kennt sich aber einer so richtig gut aus....

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Purzeline542  16.02.2024, 15:38
@Ceetee1000

Dann erkläre doch bitte mal wogegen genau der FS Einspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen soll.

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Ceetee1000  16.02.2024, 15:44
@Purzeline542

Das war jetzt nicht auf diesen Vorgang gemünzt. Wenn er Unterlagen abgibt und die geschreddert werden und er Unkosten hat,dann darf ich die geletend machen und zur Not privat von dem Bearbeiter. Ich denke die sind ja alle vom Dienstherrn gegen sowas versichert. Wenn nicht Pech. Deswegen gebe ich immer alles persönlich ab und lasse mir den Empfang quittieren. Wenn man öfter mit Ämtern zu tun hat,dann lernt man sowas.

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Purzeline542  16.02.2024, 15:59
@Ceetee1000

Grundsätzlich kommt eine Behörde für Schäden auf, die nachweislich von ihr verursacht wurden. Fehler können passieren, auch in Amtstuben. "Privat vom Bearbeiter" ist Nonsens, das merkst du selber, oder? Hat der FS seine Kosten geltend gemacht? Dazu schreibt er nichts.

Formlos, fristlos und fruchtlos...die goldene Formel für eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber die kennst du sicherlich, wenn du öfter mit Behörden zu tun hast...

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Ceetee1000  16.02.2024, 16:08
@Purzeline542

Fehler können passieren? Das gilt nicht für den normalen Bürger, der ja mit seiner Arbeit die Beamten mitträgt, die nunmal nicht wertschöpfend arbeiten. Der muß für jeden Scheiß geradestehen. Für jeden. Da wäre es doch angebracht, das von Staatsbediensteten zu verlangen.? Oder was spricht dagegen?

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Purzeline542  16.02.2024, 16:29
@Ceetee1000

Natürlich gilt das auch für den "normalen Bürger". Hast du noch nie einen Fehler gemacht?

Dein Stachel gegen Menschen, die "nicht wertschöpfend", sondern im Bereich der öffentlichen Verwaltung tätig sind, scheint sehr tief zu stecken. Setz deine angestaubte Brille mal ab und überlege, wie ein Staat, ein Land, eine Kommune ohne hoheitliche Aufgabenverteilung laufen soll.

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Ceetee1000  16.02.2024, 16:52
@Purzeline542

Doch und man hat mich ordentlich zur Ader gelassen. Für einen Fehler, den ich nicht mal begangen hatte, im Job.und der Widerspruch hätte mich mehr gekostet als die Strafe. Genau deswegen gebe ich ihnen ihre eigene Medizin und ich möchte erwähnen, daß ich nicht gegen das Beamtentum per se bin. Ich erachte zb die Polizei als sehr wichtig. Genauso Gerichte und was es nicht alles gibt. Aber warum werden die nicht leistungsgerecht entschädigt? Ein Arbeiter darf sich 50 Jahre kaputt ackern um dann mit einem Bruchteil eines Beamten in Rente zu gehen.

Ja es stimmt ich bin absolut leistungs-und zweckorientiert und erachte die Privilegien die ein Beamter genießt,als Schlag in die Gesichter der, Entschuldigung, wertschöpfenden Arbeiter.

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