Kann ich meinen Hund zu mir zurück holen?
Hallo ihr,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Und bitte keine blöden Kommentare. Ich brauche wirklich hilfe.
Und zwar ich habe mich im Februar von meinem Freund getrennt. Anfang Januar haben wir uns einen Hund angeschafft.
Er steht zwar im Kaufvertrag aber ich habe den Impfausweis vom Hund, da er mir noch Geld schuldet von der Anschaffung des Hundes. Leider ist nicht schriftlich aufgenommen, da man sich in einer Beziehung ja vertraut und nicht mit dem Schlussstrich rechnet.
Jetzt ist meine Frage, ob ich meinen Hund zurück holen kann? Ist er der Besitzer oder ich, wenn ich den Impfausweis, also die Papiere vom Tier besitze?
Bitte helft mir. Ist wirklich wichtig.
MfG :-)
10 Antworten
Ihr habt den Hund im Januar angeschafft. Im Februar habt ihr Euch getrennt und jetzt, im September fällt Dir ein, dass Du den Hund möchtest, den er laut Kaufvertrag gekauft hat (seiner!)
Mal davon abgesehen, dass der Hund ihm gehört, hast Du mal eine Sekunde überlegt, wie es dem Tier dabei gehen würde?
Egoismus pur.
Sorry, aber das fällt dir ja früh ein.
Derjenige der im Kaufvertrag steht und der die Steuern zahlt ist der Besitzer. Der Impfpass ist absolut nicht ausschlaggebend und kann von jedme Arzt neu angelegt werden, falls er verloren geht.
Rede nochmal normal mit ihm. Dann findet ihr den Platz, der für das Tier am Besten ist. Ob das bei dir oder bei ihm ist, solltet ihr völlig objektiv entscheiden!
Hallo,
das sieht leider rechtlich ganz bitter für dich aus.
Derjenige, der im Kaufvertrag eingetragen ist, ist auch der Eigentümer des Hundes. Nur ein Kaufvertrag ist rechtlich bindend, kein Impfausweis, keine "Schulen", kein gar nichts.
Alle mündlichen Absprachen müsstest du beweisen können - und das ist einem schriftlichen Kaufvertrag gegenüber - sehr schwierig bis unmöglich.
Tut mir sehr leid
Daniela
Wenn er im Kaufvertrag steht, ist er der Besitzer. Vermutlich zahlt auch er die Steuern. Und einen Impfausweis kann man nachmachen lassen.
Rein rechtlich hast du keine Handhabe.
Wer im Kaufvertrag steht ist nunmal der Besitzer und eig lässt sich da von deiner Seite aus nichts mehr machen. Die Behörden können ihm den Hund auch nur dann weg nehmen wenn der Hund wirklich unter den extrem schlechtesten Bedingungen gehalten wird.