Kann ich meinen Bruder bei der Polizei melden?
Mein Bruder (26) macht mir (16) und meiner Schwester (14) immer Angst mit seinem Airsoft-Gewehr. Gestern hat er sogar im Haus ihr Bein abgeschossen sodass sie geblutet hat. Wir schließen jetzt immer unser Zimmer ab damit er nicht rein kommt. Ist das ein Grund ihn bei der Polizei zu melden?
6 Antworten
Um diese "Waffe" überhaupt besitzen zu dürfen, benötigt er einen sogenannten kleinen Waffenschein. Wenn er diesen nicht hat, ist das allein schon eine Straftat. So wie er jedoch damit umgeht, ist er so oder so charakterlich völlig ungeeignet so etwas zu besitzen. Daher wäre eine Anzeige bei der Polizei durchaus anzuraten. Allein schon damit er lernt das er nicht tun und lassen kann was er will. Schon gar nicht wenn andere Personen darunter leiden müssen.
Sprich mit deinen Eltern über die Sache.
Sollte von deren Seite keine Unterstützung kommen, kannst du ihn bei der Polizei melden. Die Polizei wird sich den Sachverhalt genau erörtern lassen.
Womöglich verweisen die Beamten ihn der Wohnung und sprechen deinem Bruder ein 10 tägiges Rückkehrverbot aus.
Da spielt das Alter auch keine Rolle denn von demjenigen von dem die Gefahr ausgeht muss die Wohnung verlassen.
Gut möglich das die Beamten ihn als so gefährlich oder gefährdet einstufen das er vorläufig festgenommen wird.
Du kannst ihn melden.
Er bedroht euch, da kann man ggf. darüber nachdenken. Aber ich würde erst den Schritt über die Eltern gehen. Die könne vielleicht was regeln. Wenn das nicht geht, kann man den Schritt aber gehen
Wenn sich deine Mutter und ihr Freund nicht dafür interessieren Solltet ihr aufs Jugendamt gehen, damit ihr in betreutes wohnen kommt. Dort seid ihr dann hoffentlich in Sicherheit. Wenn ihr beim Jugendamt den Grund angebt wird dieses reagieren und die Polizei benachrichtigen. Außerdem mit dem angeschossenen Bein zum Arzt wegen einem Attest.
Nein, das sind Dinge die löst man in der Familie.
Die Polizei würde ohne das auch ein Strafantrag gestellt wird eh nichts machen. Diesen müssten aber deine Eltern stellen.