Kann ich mein kind aus heim holen auch wenn sie es nicht möchte?

12 Antworten

Also erstmal kann man wohl als sicher annehmen, dass sich deine Tochter nicht wohl fühlt, sonst geht ein Kind nicht zum JA um sich in Obhut nehmen zu lassen. Ob sie dann die Wahrheit erzählt, warum es ihr nicht gut geht, ist eine andere Frage, aber das lässt sich im zweifelsfall medizinisch klären.

Jetzt zu den Rechten von dir und deiner Tochter:

Das Jugendamt muss sie für 48h in Obhut nehmen, wenn sie das will. In dieser Zeit ist auch Kontaktsperre zu dir und das JA versucht, sich Gewissheit zu verschaffen, u.U. zusammen mit der Polizei.

Nach den 48h gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ihr einigt euch, entweder dass deine Tochter mit deiner Zustimmung in ein Heim geht oder dass sie nach hause kommt oder sonst eine Lösung, oder ihr einigt euch nicht, dann entscheidet das Familiengericht.

Deine Tochter ist mitten in der Pubertät. das ist das Alter wo die Kinder schwierig werden- und die Eltern auch.

Wer die Situation verursacht hat ist erst einmal unerheblich.

Wenn du etwas getan hast, das nich gut für dein Kind ist, dann ist es in einer Jugendunterkunft erst einmal besser untergebracht.

Wenn deine Tochter Mist gebaut hat und jetzt denkt, in einer Jugendunterkunft ist es besser als zuhause, dann ist sie ebenfalls dort besser aufgehoben. Denn im Gegensatz zu dem was die Kinder in dem Alter glauben, gibt es dort feste Regeln an die sie sich zu halten haben.

Außerdem werden die Kinder dort von Pädagogen betreut und psychologische Betreuung findet ebenfalls statt. Die werden ganz schnell raus haben, ob deine Tochter lügt und ob sie einfach nur pubertätsbedingt rumspinnt. Manche Kinder glauben mit 13 schon alles tun zu dürfen- und dieser Zahn wird ihr dort ganz schnell gezogen werden.

Sollte sich herausstellen, dass deine Tochter die Probleme selber inszeniert, bekommst du auch Hilfe vom Jugendamt, die dich bei der Erziehung deiner Tochter unterstützt.

Betrachte es als Chance für eure Zukunft, und nicht als Einmischung. Und arbeite mit dem Jugendamt zusammen, dann kann da eine Menge Gutes bei herauskommen.

Wenn ein Kind so etwas erfindet und damit auch noch zum Jugendamt geht, um aus der Familie heraus zu kommen, dann läuft in der Familie irgendetwas ganz gewaltig schief!

Das hat sie sicher nicht gesagt, nur weil sie bei ihren Freund schlafen will. Denn jetzt kann sie das ja auch nicht.

Nein, du kannst sie nicht einfach so dort wegholen und das ist gut so.

Ich würde euch erst mal eine Familientherapie ans Herz legen und das wird das Jugendamt auch sicherlich tun.

Denn ansonsten geht alles weiter wie bisher und das scheint ja für das Mädchen gar nicht gut zu laufen.

deine frage ist völlig wirr...

und - nein. du kannst deine tochter nicht einfach da wegholen. und schon gar nicht gegen ihren willen.

so wie du zur zeit drauf bist, solltest du dich erst mal um dich selber kümmern, bevor du wieder die verantwortung für dein kind übernimmst.

du bist ja völlig durch den wind - und es wird wieder eskalieren, weil du dem kind dasselbe immer und immer wieder aufs brot schmieren wirst. im moment dürfte deine tochter einen amtsvormund haben, dass heisst, das aufenthaltsbestimmungsrecht hat der amtsvormund.

und nun würde ich gerne wissen, warum du deine tochter unbedingt aus der einrichtung wegholen willst. was versprichst du dir davon?

kindgottes92  25.06.2016, 18:59

Falsch, das Aufenthaltsbestimmungsrecht geht erst durch eine Gerichtsentscheidung auf einen Amtsvormund über. Nach Hause muss sie deswegen trotzdem nicht, da das Jugendamt ihr 48h Schutz bieten muss.

0

Sie scheint ja Probleme mit Euch zu haben, wenn sie meint, dass sie zu solchen Mitteln greifen muss. Lass das JA das doch in Ruhe klären.