Kann ich direkt nach meiner Ausbildung (zum Steuerfachangestellter) studieren gehen ohne Abi gemacht zu haben.....?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein. Zur „beruflichen Qualifizierung für ein Studium ohne Abitur“ gehört neben der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung auch zusätzlich noch mehrjährige Berufserfahrung.

Und dann kannst du an bestimmten Hochschulen die Berechtigung bekommen zum Studieren bestimmter Studiengänge, die zur Ausbildung passen.

Ob und wann du einen Studienplatz bekommen wirst und und ob deine Vorkenntnisse dann ausreichen werden, um das Studium erfolgreich zu schaffen, das ist natürlich eine andere Frage.

Im Vergleich mit den anderen „Studenten mit Abitur“ fehlen dir ja die Vorkenntnisse aus der gymnasialen Oberstufe, die im Studium normalerweise vorausgesetzt werden.

Wenn du sicher weißt, dass du studieren willst, dann sei dir darüber im Klaren, dass die beste Vorbereitung auf ein Studium immer das Abitur ist.

Deshalb solltest du dir als Alternative auch überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, an der Abendschule das Abitur oder zumindest das Fachabitur nachzumachen.

Skyblue789 
Fragesteller
 21.06.2021, 19:01

Okay. Danke für die ausführliche Antwort. Dann wird wahrscheinlich der Weg über Fachabi machen, wohl besser sein.

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Rubezahl2000  21.06.2021, 19:05
@Skyblue789

Ja, das würde ich dir auch empfehlen. Viele Leute unterschätzen die Anforderungen im Studium, deshalb leider die hohen Abbrecherquoten an deutschen Hochschulen/Unis.

In Deutschland bricht im Schnitt jeder 3. Student sein Studium ab. Schade.

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Nein. In den Bundesländern, wo das geht wird Berufserfahrung nach der Ausbildung vorausgesetzt. Je nach Studiengang 3-5 Jahre

Skyblue789 
Fragesteller
 21.06.2021, 18:51

Ok. Vielen Dank.

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Du kannst dann auf eine Finanzfachschule gehen und das Fachabitur ablegen.

Skyblue789 
Fragesteller
 21.06.2021, 18:52

Hört sich gut an. Höre das zum ersten Mal, werde mir das mal genauer anschauen. Vielen Dank

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Nein - dazu müsstest Du mindestens zusätzliche Berufserfahrung nachweisen.