Kann ich die abgebrochene Ausbildung zu der zweiten anrechnen?
Hallo ich habe vor drei Jahren eine Ausbildung ein Jahr als Rechtsanwalts Fachangestellte gemacht aber abgebrochen, da es nicht meine Richtung war. Jetzt beginne ich eine Ausbildung als Medizinische Fachangestellte. Eine Bekannte meinte das die erste Ausbildung eventuell angerechnet werden kannn. Stimmt das? Wo muss ich mich darum kümmern? Bitte nur schreiben wenn ihr es wirklich wisst. Vielen lieben dank
4 Antworten
einen Rechtsanspruch auf eine Anerkennung oder Anrechnung gibt es nicht.
Das ist immer eine Sache, die man im Einzelfall mit Arbeitgeber / Berufsschule / zuständiger Kammer aushandeln muss.
In diesem Fall würde ich mir da aber keine allzu großen Chancen ausrechnen, da:
- es unterschiedliche Fachrichtungen sind, für die auch unterschiedliche Kammern (Ärzte- bzw. Anwaltskammer) zuständig sind.
- die vorherige Ausbildung bereits 3 Jahre her ist. Das ist in diesem Zusammenhang recht lange.
Wenn beides jetzt ähnliche Ausbildungen wären, für die beide die gleiche Kammer zuständig wäre (z.B. bei Wechsel Groß- & Außenhandel zu Spedition) & es ein nahtloser Wechsel ohne Pause wäre, dann hättest Du bessere Chancen, dass es Dir ggf. angerechnet wird.
das ginge nur, wenn es sich um eine ähnliche Fachrichtung handeln würde.
Ist hier nun wirklich nicht der Fall.
Vielleicht Teile davon also gleiche Fächer. Aber davon ausgehen solltest Du nicht.
Mir hat man damals das erste Lehrjahr in einem aber ähnlichen Beruf anerkannt.
Ich denke das die IHK das entscheiden muss und dein Betrieb zustimmen muss