Kann ich den Kaufmann im Einzelhandel selbst du Prüfung bezahlen l.?

1 Antwort

  • Externenprüfung

Man muß grundsätzlich das 1,5-fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf, in dem man die Prüfung ablegen möchte, tätig gewesen sein und man muß dort Tätigkeiten verrichtet haben, die normalerweise von einer Fachkraft ausgeübt werden.

Wenn man durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft darlegen kann, daß man die Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hat, kann dieser Zeitraum durch Einwilligung der IHK verkürzt werden.

Das ist also individuell durch die IHK zu entscheiden.

Du solltest Dich also an die IHK wenden.