Kann ich bei der Polizei nachfragen ob es laufende verfahren gibt oder wiederaufnahme verfahren?
Hi leute ihr kennt mich alle schon da der vermeintliche Vetrauensperson auch nach entarnung immer wieder zur supermarktplatz mit vw t4 kam und auf mich wartete um smalktalk zu führen er attackierte mich nach dem supermakrt einkauf das ich bald schreiben von staatsanwalt bekomme das ich bald in den knast komme ,
wieeso weshalb konnte ich gar nicht erfragen er fuhr davon,
naja kripo damalige sachbeaebeiter wüsste nicht wer der man ist ebenso die staatsanwältin,
der ma. Will mit sicherheit anstreben das das eingstellte verfahren nacb 170 abs 2 stpo wieder aufgenommen wird ,
nunja ich will davon kein schaden psychisch tragen , deshalb darf ich bei der polizei dienstetelle mich vorstellen und fragen ob es wiederaufnahme verfahren gibt ?
ob es laufende anzeige gibt ?
3 Antworten
Nun sollte aber wirklich langsam gut sein mit Deinem Verfolgungswahn. Such Dir einen Therapeuten.
Wenn das Verfahren Dich betrifft, dann wirst Du sicherlich eine Nachricht bekommen. Da brauchst Du nicht nachzufragen.
Das verfahren wurde ja eingestellt vor 7 monaten aber nun habe ich seit dem der vermeintliche vetrauensperson der polizei mich attackiert hat das da was schiefläuft zwar bestätigte es die staatsanwältin und drr damalige sachbearbeiter nicht aber wer ob der man das verfahren zu wiederaufzunehmen anstrebt ?
nunja ich will davon kein schaden psychisch tragen ,
Etwas spät, oder?
Ich sag dir das gleiche, wie alle anderen unter allen deinen Fragen schreiben: Hol dir professionelle ärztliche Hilfe! Du leidest ganz massiv unter einem Verfolgungswahn!