Kann eine Immatrikulation zurückgezogen werden?
Ich habe mich für das kommende Wintersemester für einen zulassungsbeschränkten und einen zulassungsfreien Studiengang beworben.
Für den zulassungsfreien Studiengang habe ich jetzt einen Zulassungsbescheid erhalten, während das Ergebnis meiner Bewerbung beim zulassungsbeschränkten Studiengang erst Anfang August feststeht.
In dem Zulassungsbescheid des zulassungsfreien Studiengangs werde ich nun aufgefordert, in den nächsten zwei Wochen einen Antrag auf Immatrikulation zu stellen, da der Zulassungsbescheid ansonsten unwirksam wird.
Für mich steht allerdings fest, dass ich mich lieber für den zulassungsbeschränkten Studiengang immatrikulieren lassen würde, falls meine Bewerbung dort angenommen wird.
Nun kann ich mit meiner Immatrikulation für den zulassungsfreien Studiengang natürlich nicht so lange warten. Deshalb meine Frage:
Kann ich meine Immatrikulation für den zulassungsfreien Studiengang zurückziehen, falls ich für den zulassungsbeschränkten zugelassen werde? Falls ja, würde ich auch den gezahlten Studentenwerksbeitrag zurückerhalten?
Vielen Dank im Voraus für jede Antwort :)
2 Antworten
Das halten die Hochschulen unterschiedlich. Manchmal gibt es den ganzen Beitrag zurück, manchmal wird eine Gebühr einbehalten. Das musst du dort erfragen.
Dein Vorgehen wäre nicht unüblich, bedeutet aber für die Hochschule erhöhten Aufwand. Insofern wäre eine Gebühr schon gerechtfertigt, finde ich.
Wenn dir das wichtig ist, frag nach. Sonst mach es einfach so.
Beiträge gibt's nicht zurück. Aber du kannst immatrikuliert sein ohne zu studieren.