Kann eine Depression für Krankmeldung beim Arzt rückwirkend geprüft werden?

3 Antworten

Kein Arzt darf rückwirkend krankschreiben.

Für eine Depression müssen die Symptome mindestens drei Wochen anhalten.

Familiengerd  08.10.2019, 18:23
Kein Arzt darf rückwirkend krankschreiben.

Das ist ganz einfach falsch!

Eine rückwirkende Krankschreibung ist ausnahmsweise unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten in der Regel (nur) bis zu 3 Tagen möglich ("Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2).

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Gesetzlich geregelt ist, dass Ärzte seit 2016 einen Ermessungsspielraum haben und problemlos bis max 3 Tage rückwirkend krankschreiben dürfen.

Dadurch soll verhindert werden, dass das System missbraucht wird.

Länger als 3 Tage nur in Ausnahmefällen. Ob Depressionen dazu zählt weiß ich allerdings nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rückwirkend schreibt kein Arzt krank. Wenn es dir schon übers Wochenende und gestern scheizze ging, hättest du auch gestern zum Arzt gehen müssen.

Glitzerfunken 
Fragesteller
 08.10.2019, 15:13

Das ist das selbe wie wenn jemand zu einem sagt der gerade ein Familien Mitglied verloren hat: "du musst dies und das an Papier Kram erledigen, sonst bleibst du auf den Schulden des verstorbenen kleben! "

Gestern war ich absolut nicht in der Verfassung einen Fuß nach draußen zu fassen, geschweige denn zum Arzt zu gehen.

Aber gut wenn das so ist, dann ist es wohl so.

Danke

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Niyaha22  08.10.2019, 15:17
@Glitzerfunken

Ich bin selbst in deiner Situation, von daher weiß ich auch bei diesem Thema, was ich sage. Und du solltest auch von alleine wissen, dass volljährige Menschen keinen Zettel von Mutti einreichen, sondern einen Krankenschein vom Arzt. Daran ändert auch eine Depression nichts.

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Familiengerd  08.10.2019, 18:25
Rückwirkend schreibt kein Arzt krank.

Das ist ganz einfach falsch!

Eine rückwirkende Krankschreibung ist ausnahmsweise unter Beachtung besonderer Sorgfaltspflichten in der Regel (nur) bis zu 3 Tagen möglich ("Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2).

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Niyaha22  08.10.2019, 19:14
@Familiengerd

Wenn du schon Links einstellst, solltest du sie auch genau lesen. Das Ding ist an DIE Leute gerichtet, die aus einer langen Erkrankung heraus wieder in eine Arbeit eingeführt werden sollen. Einfach mal die Definition lesen, dann weißt du Bescheid.

Im Fall der FS geht es um eine EINFACHE Krankschreibung. Und DIE stellt kein Arzt rückwirkend aus.

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Familiengerd  08.10.2019, 19:43
@Niyaha22

Deine Erwiderung ist ein einziger Unsinn!

Wenn du schon Links einstellst, solltest du sie auch genau lesen.

Diese Bestimmung kenne ich (fast) auswendig! Aber offensichtlich hast Du sie nicht nur nicht genau, sondern überhaupt nicht gelesen, denn sonst würdest Du einen solchen Unsinn wie in Deiner Erwiderung nicht behaupten können!

In § 5 Abs. 3 Satz 2 heißt es:

Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. 

Im vorangehenden Satz 1 heißt es:

Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.

Das ist also "nur" eine "Soll"-Bestimmung, kein Verbot!!

Wie kommst Du bei solche Bestimmungen nur auf die Aussage "Das Ding ist an DIE Leute gerichtet, die aus einer langen Erkrankung heraus wieder in eine Arbeit eingeführt werden sollen."?!? Deine Aussage ist bezüglich dieser Bestimmungen völliger Unsinn und ergibt auch sonst inhaltlich überhaupt keinen Sinn!

Ich weiß ja nicht, was Du gelesen hast, aber offensichtlich nicht die Bestimmung, auf die ich mit meinem Link hingewiesen habe - oder Du verstehst sie schlicht und einfach überhaupt nicht verstanden.

Ob im Fragefall der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung verantworten kann, das kann ich nicht beurteilen - aber darum ging es bei Deiner falschen pauschalen Aussage "Rückwirkend schreibt kein Arzt krank." ja auch nicht!

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Niyaha22  08.10.2019, 19:52
@Familiengerd

Ich HABE gelesen. Und auch VERSTANDEN.

Die FS schreibt NICHTS von Wiedereingliederung, sondern von "der Hausarzt ......sah mir zumindest die vorherigen male bei körperlichen Krankheiten an, dass ich psychisch am Ende wäre. Also kennt er mich bereits einigermaßen."

Meine Hausärztin kennt meine ganzen Wehwehchen auch, sonst wäre ich nicht ihre Patientin. Aber sie schreibt mich NICHT rückwirkend krank, wenn ich bei ihr auftauche und sage, dass es mir schon tagelang beschissen geht. Weil es nicht GEHT.

Das Wort "arbeitsUNFÄHIG" heißt in diesem Zusammenhang über viele Monate oder gar Jahre krank gewesen und dann zurück in den oder einen Beruf. Und wenn DANN Rückfälle kommen, DANN greift dein Link in ganz bestimmten Ausnahmefällen.

Anders NICHT.

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Familiengerd  08.10.2019, 20:13
@Niyaha22

Jetzt wird es aber ein geradezu hanebüchener Blödsinn!

Das Wort "arbeitsUNFÄHIG" heißt in diesem Zusammenhang über viele Monate oder gar Jahre krank gewesen und dann zurück in den oder einen Beruf. Und wenn DANN Rückfälle kommen, DANN greift dein Link in ganz bestimmten Ausnahmefällen.

Das ist so ziemlich der allergrößte Unsinn, der hier in den letzten Monaten überhaupt geschrieben wurde!

Ist das jetzt Absicht, oder bist Du ganz einfach völlige "neben der Spur"? Eigentlich ist es bei einer solch geradezu "grandiosen" Ahnungs- und Kenntnislosigkeit ja zwecklos, noch irgend etwas erklären zu wollen - trotzdem:

Arbeitsunfähig ist ein Arbeitnehmer, wenn er wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann; dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob diese Arbeitsunfähigkeit nur 1 Tag besteht oder Wochen, Monate oder noch länger besteht.

Mir ist schleierhaft, wo Du diesen Blödsinn, den du da verzapfst, bloß herzauberst! Übrigens spielt es hier überhaupt keine Rolle, wie Deine Ärztin das mit Deinen "Wehwehchen" handhabt. Es gibt jedenfalls genug Erkrankungen, bei denen der Arzt dann, wenn der Patient ihn deswegen aufsucht, feststellen kann, dass diese Erkrankung schon vorher bestanden haben muss; und dann kann er entsprechend "in der Regel nur bis zu drei Tagen" rückwirkend krankschreiben.

Wie Du bei dem Wortlaut der Bestimmung auf Deine geradezu idiotische Definition von "Arbeitsunfähigkeit" kommst, das weißt nur Du alleine!

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