Kann ein Parteiloser THEORETISCH Bundeskanzler werden?

10 Antworten

Ich hab jetzt keine Lust ins Grundgesetz zu schauen, aber der Bundeskanzler muss meines Wissens dem Bundestag angehören.

Die Frage wäre dann nur, wie schafft es ein Parteiloser in den Bundestag. Direktmandat wäre eine Möglichkeit. Oder er kandidiert auf einer Liste. Gesetzlich ist meines Wissens nur geregelt dass die Parteien die Liste aufstellen, es steht aber nicht drin, dass nur Parteimitglieder auf der Liste stehen dürfen.

Wolli1960  07.03.2014, 15:36

Der Bundeskanzler muss nicht zwingend dem Bundestag angehören. Es gab aber erst einen Fall, wo das so war. Als 1966 Kurt-Georg Kiesinger zum Bundeskanzler gewählt wurde, war er Ministerpräsident von Baden-Württemberg und hatte kein Bundestagsmandat.

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In der Theorie schon, wenn der Bundestag ihn wählt. In der Praxis wird es aber nicht passieren, zumal man bei Ludwig Erhard meines Wissens nach lange Zeit davon ausging, dass er Mitglied der CDU wäre. Erst bei der Wahl zum Vorsitzenden 1966 stellte sich dann heraus, dass es nicht so war.

Art 63

(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt. (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen. (3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen. (4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.

auch ein parteiloser kann theoretisch zum bundeskanzler gewählt werden. das wird aber nicht passieren.

Theoretisch kann er das, und angeblich soll es sogar schon vorgekommen sein. Ludwig Erhard, Adenauers Nachfolger als Bundeskanzler, soll angeblich nie Mitglied der CDU gewesen sein.

Im Jahr 2002 kam die Welt zu dem Rechercheergebnis, dass sich die Frage einer Parteimitgliedschaft für Erhard tatsächlich erst bei seiner Wahl zum CDU-Vorsitzenden gestellt habe, da dieses Amt nur von einem Parteimitglied ausgeübt werden kann. Erhard sei daher 1966 der CDU beigetreten, sein Beitritt sei in den Büchern der CDU aber drei Jahre zurückdatiert und somit formell auf 1963 festgelegt worden. Faktisch wäre Erhard damit aber bei seinem Amtsantritt als Bundeskanzler 1963 parteilos gewesen

http://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Erhard

dawala  07.03.2014, 06:30

Jo. Und Mitgliedsbeiträge hat er nie bezahlt.

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Ja, kann er. Gewählt wird er vom Bundestag und die können nominieren, wen sie wollen. Hauptsache, er hat das passive Wahlrecht.

Extremschaft 
Fragesteller
 06.03.2014, 18:11

Ich dachte das Volk wählt ihn?

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Extremschaft 
Fragesteller
 06.03.2014, 21:14
@unwichtigxoxo

Aber aber... ich dachte der Spitzenreiter der Partei, die die Mehrheit hat, wird dann Bundeskanzler? :(

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Wolli1960  07.03.2014, 09:35
@Extremschaft

Nicht unbedingt. 1969 wurde Willy Brandt Bundeskanzler, obwohl die SPD nur zweistärkste Fraktion war, aber gemeinsam mit der FDP eine Mehrheit hatte. Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt war niemals SPD-Vorsitzender.

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Extremschaft 
Fragesteller
 07.03.2014, 10:08
@Wolli1960

Also nachdem die Wahlen abgeschlossen sind und es bereits eine Mehrheit gibt für z.B. die CDU, haben anderen Parteien immer noch die Möglichkeit schnell zu sagen: Wir koalieren! Und in diesem speziellen Fall würde dann der ganze Bundestag einen Bundeskanzler wählen, aus den Kandidaten der Koalitionsbeteiligten?

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Abahatchi  07.03.2014, 12:21
@Wolli1960

@ Wolli1960

Und genau diesem Grund hatte ich die ganze Aufregung nach der letzten Bundestagswahl nicht verstanden. Theoretisch als auch praktisch hätte sich ein Per Steinbrück auch gänzlich ohne jegliche Koalitionsverhandlungen zum Bundeskanzler wählen lassen können.

Ob dies nur gut gewesen wäre oder zum Erfolg geführt hätte steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Es wurde aber immer so getan als ob es keinerlei Spielraum für irgend etwas gegeben hätte. Genau genommen hätte selbst die Linke einen Minderheitsregierung anstreben können, wenn sie den gewollt hätte, mit Wagenknecht als Kanzlerin. Die Abgeordneten des Parlamentes entscheiden, jeder für sich. Natürlich ist es nicht verwunderlich, wenn jemand als Mitglied einer Partei auch deren Interesse abstimmt.

Gruß Abahatchi

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Abahatchi  07.03.2014, 12:32
@Extremschaft

@ Extremschaft, wenn Parteien koalieren, dann einigen sie sich ja meißt schon auf einen Kandidaten für "Bundeskanzler". Wie Du nun schon geahnt hast, müssen sie dies nicht. Sie könnten auch jemanden aus der Opposition als Bundeskanzler vorschlagen und wählen lassen. Nur wer macht so etwas?

Hinzu kommt, falls keine Partei die Mehrheit hat, sie nicht verpflichtet sind zu koalieren. Sie können und dürfen es auch als Minderheitsregierung probieren. Nur ließe es sich so schlecht regieren, wenn alle anderen Parteien zusammen genaugenommen jederzeit Abstimmungen der Minderheitenregierung blockieren. Ist sich die Opposition selbst total uneinig, könnte so eine Minderheitenregierung sogar recht erfolgreich arbeiten, weil bei jedem Gesetz mal die einen aus der Opposition oder mal die anderen aus der Opposition zustimmen.

Dies bedeutet, selbst eine Partei, die gerade nur mit 5 % in den Bundestag kommt, dürfte eine Minderheitenregierung stellen. Jedoch müßten bei der Wahl der entsprechenden Vertreter immer genug Stimmen auch von der Opposition kommen.

Gruß Abahtchi

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Wolli1960  07.03.2014, 15:34
@Abahatchi

Praktisch wohl nicht, denn er hätte keine Mehrheit bekommen.

Wäre der im ersten Wahlgang vom Bundespräsident vorgeschlagene Kandidat nicht gewählt worden, so hätte eine 14-tägige Frist begonnen, in der der Bundestag mit absoluter Mehrheit einen Kanzler wählen kann. Die Zahl der Wahlgänge ist dabei nicht begrenzt, und es können einer oder mehrere Kandidaten antreten.

Wäre während dieser Frist keine Wahl zustande gekommen, dann hätte unverzüglich ein neuer Wahlgang stattgefunden, in er dann derjenige gewählt wäre, der die meisten Stimmen erhalten hätte. Wenn dieser dann doch die absolute Mehrheit erhalten, müsste der Bundespräsident ihn ernennen. Hätte er nur die relative Mehrheit erhalten, so könnte ihn der Bundespräsident binnen 7 Tagen entweder ernennen (Minderheitsregierung) oder aber den Bundestag auflösen.

Steht alles im Artikel 63 GG.

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Abahatchi  07.03.2014, 16:15
@Wolli1960

Praktisch wohl nicht, denn er hätte keine Mehrheit bekommen.

Ich wollte auch nicht die Erfolgsaussichten bewerten, sondern deutlich machen, was erlaubt ist.

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Abahatchi  07.03.2014, 12:35

Hauptsache, er hat das passive Wahlrecht.

und auch diese Regelung könnte der Bundestag mit absoluter Mehrheit zuvor noch kippen. Viele denken ja, die Verfassung sein in unzerstörbaren Granit gemeißelt.

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Wolli1960  07.03.2014, 15:22
@Abahatchi

Für die Änderung der Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.

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Abahatchi  07.03.2014, 16:26
@Wolli1960

Du hast recht,

nur das bringe ich immer wieder durcheinander. Absolut ist für mich so viel wie total. In diesem Falle meinte ich nicht das Absolut im politischen Sinne mit mehr als 50 %, sondern Absolut alle Stimmen. Also 100 %.

An dieses politische Absolut werde ich mich wohl nie gewöhnen. Ab 50% sind bei mir einfache Mehrheit. Doch versteht man in der Politik unter einfache Mehrheit schon wieder etwas anderes als ich.

Ich werde mir für die Zukunft Mühe geben und versuchen, diesbezüglich über meinen Schatten zu springen.

Gruß Abahatcchi

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