Kann ein ehemaliger Moslem wieder zum Islam zurückkehren?

9 Antworten

Laut überwiegender Auffassung der Rechtsschulen steht auf Apostasie die Todesstrafe. Schau mal hier:

Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen.
El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.
Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).
Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.

aki01948  27.10.2021, 17:23

Hier wir keine quelle basierend auf Koran oder Hadith annähernd erwähnt. Was hat der Prof biete für Sachen gelernt, bestimmt ist er kein Scholar,dass sieht man mühelos.

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aki01948  27.10.2021, 21:41
@BelfastChild

Wenn Sie islamische Intepretationen/Bücher/Lehrgebiete etc lesen würden hätten Sie bemerkt, dass immer dieses einen roten Faden hat erstens, zweitens immer die Quelle erwähnt wird die Aussage/Handlung (HADITHs) erwähnt wird oder den Kuran. So soll es gelehrt werden, da es die beste und lehrreichste Methode ist, welche kein Platz für Unwissenheit lässt. Immer auf quellenbasierend. Wie in der Wissenschaft . Ansonstens kann man schöne Romane hervorbringen

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BelfastChild  27.10.2021, 22:16
@aki01948

Schau mal HIER (S. 253 und S. 546):

3017 - ... ‘Ikrima berichtete, dass ‘Alyy, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, einige � Leute verbrannte. Als Ibn ‘Abbās davon erfuhr, sagte er: � ”An seiner Stelle hätte ich sie nicht verbrannt; denn der Prophet, Allāhs Segen � und Friede auf ihm, sagte: »Vollzieht keine Strafe, mit der Allāh Selbst bestraft.« � Und ich hätte sie hingerichtet, wie der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf ihm, � sagte: � »Wer seine Religion ändert, den sollt ihr töten!«“ � 
6878 - ... ‘Abdullāh berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede � auf ihm, sagte: � ”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf � nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der � Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und � wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft � (der Muslime) löst.“ �
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aki01948  27.10.2021, 22:28
@BelfastChild

jetzt hast du mich, okay ich gebe auf.... Schön copy/paste wie in den guten alten Schulzeiten. Weißt du wer abdullah oder ikrima ist ? Kennst du sie ?

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BelfastChild  27.10.2021, 22:29
@aki01948

Auch die Sahaba haben das praktiziert, wie übrigens auch Vogel erklärt. Laut überwiegender Auffassung steht auf Apostasie die Todesstrafe. Tschüss.

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aki01948  27.10.2021, 22:32
@BelfastChild

Schau, du meinst die Sahaba, die Sahaba waren dagegen. Du kennst sie nicht aber zitierst ihre Aussagen. Sicherste Quelle überhaupt. Bei deiner Frage "Wo liegt das Problem " neigt man normalerweiße dazu, was zu lernen und nicht sein Ego auszustrahlen. Wünsche ihnen noch einen angenehmen Abend Befast

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BelfastChild  27.10.2021, 22:34
@aki01948

Nö, sie waren nicht dagegen, es gibt für die Todesstrafe bei Apostasie also Beweise. Tschüss.

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aki01948  27.10.2021, 22:36
@BelfastChild

Ich wünsche Ihnen einen erholsamen Tag, sie brauchen die Ruhe. Lassen sie ihr Ego fallen, damit sie im Leben weiterkommen ;)

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Ja kann er, muss das, was er zuvor getan hat aber natürlich bereuen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gehöre der Hanafitischen Rechtsschule an

Natürlich kann er dass er muss jedoch seine Taten bereuen und das Glaubensbekenntnis neu aufsagen und es muss vom Herzen kommen, du solltest auch Allah swt. um Verzeihung bitten.

Ich hoffe ich konnte dir helfen

Theoretisch ja, aber sehr unwahrscheinlich.

Ja, solange diese Person mit Reue zurückkehrt sowie ernst meint, steht eine Rückkehr herzlichst Willkommen :)

Woher ich das weiß:Recherche