Kann ein behindertenwerkstattlohn gepfändet werden?
Hallo, arbeite in einer behindertenwerkstatt in vollzeit und nebenbei auf Basis, habe volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 808euro.der Werkstatt Lohn beträgt ca. 200 Euro der basisjob 430 Euro. Bin aber seit 2017 privatinsolvent. Hab irgendwo gelesen dass ich monatlich nur 1179euro haben darf. Aber darf der Werkstatt Lohn überhaupt gepfändet werden? Und wie sieht es mit sozialhilfe/sozialleistungen aus? Darf man diese pfänden?
6 Antworten
Ja, alles was über der Freigrenze liegt, wird gepfändet. Zudem bist Du verpflichtet bei der Insolvenz entsprechend mitzuarbeiten, Du kannst also die Arbeit nicht so einfach wieder einstellen. Es ist auch Sinn der Inso den Gläubigern soviel wie möglich zurückzuzahlen. Aber immerhin hast Du ja nur noch 4 Jahre bis alles vorbei ist.
Sobald du über dem Pfändungsfreibetrag bist kann auch gepfändet werden. Einen "Behindertenbonus" gibt es nicht.
Zur Pfändung von Sozialleistungen schaust du mal hier: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/pfaendung-von-sozialleistungen/
Es ist leider bei der Insolvenz so, dass alles gepfändet wird was über 1179 Euro liegt, da kann man nichts machen.
Auch wenn Du irgendetwas zurück bekommst an Strom oder an Umlagen, alles wird gepfändet.
Wenn die 6 Jahre rum sind bekommst Du ein Schreiben vom Gericht und da musst Du auf die Summe mit der Du in Insolvenz gegangen bist, noch einen bestimmten Anteil an den Insolvenzberater bezahlen.
Wenn Du das nicht kannst, bekommst Du ein Schreiben zum auafüllen, hast zwei Jahre Zeit dann wird das noch mal geprüft.
Nach weiteren zwei Jahren bekommst Du dann noch einmal ein Schreiben.
Kannst Du den Insolvenzberater immer noch nicht bezahlen, dauert das noch zwei Jahre und dann wird das vom Gericht akzeptiert und Du bist dann endlich schuldenfrei.
Zahlst Du aber diesen Anteil, bist du nach 6 Jahren schuldenfrei.
So ist das richtig wie Du das schreibst, dann muss das auch aber ein neues Gesetz sein denn vor genau acht Jahren war es noch so, dass man vier Jahre warten musste wenn man nicht bezahlt.
Alles andere da stimme ich Dir vollkommen zu.
Und stimmt es ist ein Insolvenzverwalter ich dummes Ding.
Wenn die Insolvenz nach 6 Jahren zu Ende war, dann musste man ans Gericht eine Summe bezahlen die war für den Insolvenzverwalter.
Das Gericht hatte die schon dem Insolvenzverwalter vorab bezahlt und fordert die von dDir wieder
Wenn Du das Geld nicht hattest, dann musst Du ein Formular ausfüllen das bleibt zwei Jahre am Gericht.
Danach bekommst Du noch mal ein Formular zum ausfüllen ob Du zahlungsfähig bist, wenn nicht musst Du noch mal zwei Jahre warten und danach wird das erst eingestellt.
Es kann sein dass es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen gibt.
In NRW z. B. werden die Verfahrenskosten (inklusive natürlich der Kosten für den Insolvenzverwalter/Treuhänder) nach Ende des Verfahrens in Rechnung gestellt. Der ehemalige Schuldner muss dann seine Vermögensverhältnisse angeben. Kann er nicht zahlen wird die Sache jährlich wiederholt. Das letzte Mal wird kurz vor dem Verjährungstermin letztmalig nachgefragt. Ist dann auch nichts zu holen wird die Sache ausgebucht, die Justiz tituliert diese Forderungen nicht, sodass dann Verjährung eintritt.
Ja danke schön genauso sehe ich das auch.
Ich selbst hatte Insolvenz und daher weiß ich das, es ist allerdings jetzt auch schon ein paar Jährchen her wo ich das hinter mir habe.
Ich musste damals 695 an das Gericht zurück bezahlen das habe ich dann auch direkt gemacht.
Danke sehr schön nett geschrieben man lernt eigentlich nie aus super gemacht.
Wünsche in diesem Sinne ein traumhaftes Wochenende.
Es darf natürlich alles gepfändet werden, was über dem Freibetrag liegt, egal wo man die Einkünfte erzielt, was dachtest Du? Das ist doch der Sinn einer Privatinsolvenz. Lies Dir mal durch, was Du dafür unterschrieben hast oder frag Deinen Insolvenzverwalter.
Oder Du gehst zu einer kostenlosen Schuldnerberatung in Deiner Nähe:
https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/
https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html
Ich hoffe, Du hast ein P-Konto
Das ist nur zum Teil richtig und gilt nur solange das Verfahren noch läuft. Nach Verfahrensende kann er die Rückzahlungen behalten.
Es gibt keinen "Insolvenzberater", sondern nur einen Insolvenzverwalter, bzw. einen Treuhänder. Ob er die Kosten für das Verfahren bezahlen muss bleibt abzuwarten. So wie es jetzt aussieht wird er das nicht brauchen, da bei ihm gepfändet werden kann. Da werden von dem einbehaltenen Geld zuerst die Verfahrenskosten einbehalten, erst dann bekommen die Gläubiger was.
Die Ausbuchungsfrist für nichbezahlte Verfahrenskosten beträgt 3 Jahre, nicht 2.