Kann ein 18 jähriger mit einer 14 jährigen zusammen sein?

Das Ergebnis basiert auf 47 Abstimmungen

Ja 62%
Nein 38%

9 Antworten

Ja

Ich fände das nicht schlimm solange sich beide lieben. Klar die eine ist in der Pubertät und der andere schon fast raus daher kann es zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Ein 18 Jähriger hat halt andere interessen als eine 14 Jährige aber solange kein se* etc. fände ich das nicht schlimm.

^^

Ja

Es spricht nichts dagegen, ich hatte mit 14 auch einen Freund 18. Mit jüngeren konnte ich nichts anfangen.

Ja

Natürlich ist das ok... ich hatte mal eine 14jährige Freundin als ich 19 war. Allerdings interessiert mich die Meinung der Umwelt bei der Partnerwahl überhaupt nicht, so etwas ist immer allein die Sache zwischen beiden Partnern, solange die Beziehung legal ist, und beim Alter 14/18 ist das legal.

Ja

Moralisch habe ich damit null Probleme, wenn beide es aus freiem Willen aus wirklich möchten, auch sexuell. Wobei ich es lieber ethisch betrachte, weil "Moral" für mich je nach Kultur, Erziehung oder Religion sowieso eher menschlich definiert ist, daher allerdings nicht "der Weisheit letzter Schluß" sein muss ;-). Ethik ist da für mich wissenschaftlicher und gerechter, weil die Ethik mehr analysiert und Fragen wie "was ist richtig und was ist falsch?" oder "was ist gut und was ist schlecht?" bezogen auf den Menschen aufwirft, ohne Prägung, Erziehung, religiöse oder moralische Vorgaben zu sehr zu gewichten.

Ich selbst (männlich) hatte mit 14 Jahren zum ersten mal Sex mit einer 15-jährigen. Ich denke, es hat uns beiden nicht geschadet und keinen "Knacks" gegeben. Rechtlich hätte man uns sowieso nichts anhaben können, da wir beide nicht volljährig waren und wir waren auch beide mindestens 14 Jahre alt. Das spielt rechtlich auch eine Rolle, weil bis 14 Jahren man als "Kind" gilt und z.B. auch noch nicht strafmündig ist.

Ist einer der Partner bereits 18 Jahre wäre es theoretisch "Verfühtung Minderjähriger". Wobei Sex mit einer unter 14-jährigen total verboten und grundsätzlich strafbar ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person einvernehmlich und freiwillig gehandelt hat

Ab 14 Jahren kann es von den Richtern und Gerichten meines Wissens differenzierter betrachtet werden. Wenn ein 18-jähriger Erwachsener Sex mit einer schon 14-jährigen Person hat, kann es jedoch Ausnahmen geben , die je nach Situation und Umständen des Einzelfalls berücksichtigt werden können. So kann beispielsweise bei einem geringen Altersunterschied zwischen den Beteiligten und bei einer einvernehmlichen sexuellen Beziehung eine mildere Strafe (wenn überhaupt) in Betracht gezogen werden.

Ich hoffe, ich habe hier keine groben Fehler gemacht, da es sich um rechtliche Fragen handelt und ich nicht Jura studiert habe. Allerding wie gesagt moralisch (und sogar ethisch ;-)) ist meine persönliche Meinung, dass es vollkommen in Ordnung ist, wenn beide Partner das von sich aus ohne Zwang und aus eigenem Antrieb möchten. Wenn das glaubwürdig z.B. vor einem Gericht dargelegt werden kann muss das nach meiner Meinung auch entsprechend von den Richter(innen) berücksichtigt werden!!!

Ja

Euer Altersunterschied ist ja echt net so groß, solange es beide wollen und keiner den anderen zu iwas drängt oder gar zwingt, sehe ich da kein Problem, die wenigsten paare, egal ob worauf sie stehen oder was sie sind, haben genau dasselbe Alter, von daher sehe ich da kein Problem 👌