kann die schule mein kind zum religionsunterricht zwingen?

11 Antworten

Du hättest das Gespräch mit deinem Mann vorher führen müssen, bevor du irgendwas ankreuzt. Ich kenne dieses Theater. Ich hatte mich in der Realschule mal für ein Wahlpflichtfach entschieden, das sich aber später als megaätzend entpuppt hat. Ein Gespräch mit dem Lehrer und der Rektorin hat aber nichts gebracht. Und so musste ich das bis zum Ende des Schuljahres durchziehen.

coconutbaby21 
Fragesteller
 30.09.2012, 11:26

ich wusste ja nicht dass ich das bei der schuleinschreibung schon angeben muss, und mein mann war in der arbeit, ich konnte also nicht mit ihm sprechen... und ich denke es ist auch nochmal was anderes ob ich ein fach waehle dass mir dann doch nicht so gut gefaellt oder ob ich gezwungen werde mein kind in den katholischen religionsunterricht zu schicken weil die sekretaerin einen fehler gemacht hat!

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Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist zu jeder Zeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Anders ist es mit der Teilnahme an einem anderen Unterricht: reli einer anderen Konfession oder Ethik. Da kann die Schule die Entscheidung treffen, dass die Teilnahme erst zum Schulhalbjahr oder zum neuen Schuljahr möglich ist.

Diese Regelungen werden aber meist deswegen getroffen, damit keine große Fluktuation entsteht, denn ab dem 14 Lebensjahr können Schüler selbst darüber bestimmen, in welchem Bekenntnis sie unterrichtet werden wollen.

In Deinem Fall hat ja wohl die Sekretärin das Problem verursacht, weil sie das nicht notiert hat. Darauf würde ich mich zurückziehen und den Ball an die Schule zurückgeben. Die soll das lösen - und wenn das nicht funktioniert dann würde ich die Schulaufsicht bitten, für eine Lösung zu sorgen (nicht als Beschwerde).

Das Recht auf jederzeitige Abmeldung ist ein Recht aus dem GG. Wenn die Schulleiterin da anderes behauptet, braucht sie Nachhilfe. In der Regel ist den Schulleitern das aber bekannt, sie regeln das an ihrer Schule aber so, wie es sich am einfachsten handhaben lässt. Ist aber eine gute Grundlage für das Schreiben an die Schulaufsicht.

Wenn die Rektorin schon mit Paragraph bla kommt, dann wird das schon rechtlich abgesichert sein. Aber nur weil das Kind zum Unterricht angemeldet ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch zur Beteiligung verpflichtet ist.

Ich denke, es ist ethisch vertretbar, dem Kind zu sagen, dass es nicht aufpassen muss, wenn es nicht möchte. Es handelt sich mit Sicherheit auch um kein Bewerbungszeugnis nächstes Jahr, also wäre eine 5 auch nicht so tragisch, wenn man das dem Kind ausführlich erklärt, dass man weder enttäuscht ist noch ihm irgendwelche Vorwürfe deswegen macht.

Für das nächste Schuljahr würde ich dann zusehen, dass die Umschreibung zur Ethik rechtzeitig der Rektorin vorliegt.

coconutbaby21 
Fragesteller
 29.09.2012, 20:43

es ist die erste klasse, es wuerde also noch nicht mal benotet werden! meine tochter wuerde auch aufpassen weil ihr die sache ja spass macht, aber wir wollen einfach nicht dass sie in der schule im glauben erzogen wird!

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Aufgrund der Religionsfreiheit in Deutschland, ist das nicht statthaft.

Schau mal hier: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/av_schulpflicht.pdf?start&ts=1329480609&file=av_schulpflicht.pdf

Dort findest du alle offiziellen Regelungen dazu.

Und noch wikipedia:

Teilnahme am Religionsunterricht

Schüler haben – ableitbar aus dem Grundgesetz – ein Recht auf Teilnahme am Religionsunterricht ihrer Konfession, wenn er angeboten wird und die Teilnahme nicht dem Willen der Religionsgemeinschaft widerspricht. In den Bundesländern, in denen Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist, besteht für bekenntnisangehörige schulpflichtige Schüler gemäß Art. 7 Abs. 3 GG grundsätzlich auch eine Teilnahmepflicht am Religionsunterricht, ohne dass eine Anmeldung erforderlich wäre. Nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Absatz 4 WRV darf aber niemand zur Teilnahme an religiösen Übungen gezwungen werden. Als Konsequenz der Religions- und Gewissensfreiheit können deshalb die Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern) über die Teilnahme des Kindes entscheiden, Art. 7 Abs. 2 GG, und das Kind vom Religionsunterricht abmelden. Ab dem zehnten Lebensjahr ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Vom zwölften Lebensjahr an bedarf diese Entscheidung der Zustimmung des Kindes. Ab der vollen Religionsmündigkeit mit 14 Jahren, wenn der Schüler also sein Grundrecht der Religionsfreiheit selbst ausüben kann, entscheidet er auch selbst über die Religionszugehörigkeit (Art. 4 GG) sowie seine Teilnahme am Religionsunterricht (§ 5 RKErzG). Bekenntnisangehörige Schüler können sich in Bayern und im Saarland erst nach dem 18. Lebensjahr selbst vom Religionsunterricht abmelden. Die Verpflichtung zur Teilnahme am Religionsunterricht entfällt beim Kirchenaustritt oder beim Übertritt zu einer Konfession oder Religion, für die kein Religionsunterricht angeboten wird."

Ein Wechsel ist immer nur vor Beginn des Schuljahres möglich. Dies ist keine Bösartigkeit, sondern es führt zu Chaos, wenn die Schüler während des Schuljahres nach Belieben zwischen den Fächern hin und her wechseln. Die Lehrpläne sind aber oft zu Ethik relativ ähnlich. Der Religionslehrer darf auch keine Meinungen benoten, sondern nur Wissen und Argumente.

coconutbaby21 
Fragesteller
 30.09.2012, 11:33

ich weiss auch dass diese regeln keine boesartigkeit sind, aber wenn ich mich fruehzeitig gemeldet habe, und mir versichert wurde dass das kein problem sei es wuerde geaendert, und jetzt muss mein kind in einen religionsunterricht den wir nicht wuenschen weil wir erstens eine andere konfession haben, und zweitens von der sekretaerin versaeumt wurde es auszubessern und mir zu sagen dass das ganze schriftlich auch noch geschehen muss, dann werde ich doch das gefuehl nicht los dass es hier um machtausuebung geht. ich sehe nicht wo jetzt chaos ausbrechen soll wenn mein kind statt in reli in die ethik klasse laeuft! selbst die klassenlehrerin dachte das sei kein problem!

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lyrange  30.09.2012, 12:13
@coconutbaby21

Ich weiß, ich gebe dir Recht. Die Schulleitung scheint sich hier absichtlich quer zu stellen. Das würde mich auch auf die Palme bringen. Ich weiß nicht, ob man jetzt noch was tun kann. Euer Fall ist sicher anders. Ich habe es (in beide Richtungen) nur schon erlebt, dass Schüler mitten im Jahr wechseln, weil ihnen die Noten nicht passen, oder die Anforderungen zu schwer sind. Das meinte ich mit Chaos. Wie gesagt, das trifft auf euch nicht zu.

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coconutbaby21 
Fragesteller
 02.10.2012, 17:22
@lyrange

ja, ich hatte heute ein gespraech mit der rektorin, und leider ist jetzt immer noch alles beim alten. ich habe nochmal ganz genau erklaert wie es ueberhaupt zu dem kreuz bei kath. kam, und ihr glaub ich auch verstaendlich gemacht dass wir ansonsten keinerlei vorteile daraus ziehen wenn es nun doch noch mit ethik klappen wuerde! sie hat aber eingewilligt dass wenn wir uns gar nicht ueberzeugen lassen dass ich nochmal mit meinem mann kommen soll, bevor zu hause der haussegen schief haengt, das will sie auch nicht! wir werden sehen! schade dass wieder nichts erreicht werden konnte, und somit zieht sich das ganze noch mehr in die laenge!!! aber ich glaube sie hat zumindest verstanden dass uns das echt wichtig ist, und wir uns viele gedanken drum gemacht haben, und nicht zu den eltern gehoeren die glaeubig sind wenn es gerade angenehm ist, und dann wieder nicht wenn es nicht mehr so in die lebensplanung passt!

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