Kann der Vermieter das Rechtlich gesehen berechnen?

2 Antworten

Natürlich kann er das berechnen, die Schlüssel sind hier viel zu spät abgegeben worden. Bzw werden sie zu spät abgegeben, nach deiner Beschreiung ja erst morgen.

Da wird dann nicht rumgerechnet, sondern der ganze Monat berechnet.

"Wenn der Mieter es versäumt, dafür zu sorgen, dass der Vermieter alle Schlüssel für die Wohnung erhält, muss er für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Nutzungsentschädigung (mindestens) in Höhe der zuletzt geschuldeten Miete zahlen."

s. https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/verspaetete-rueckgabe-der-wohnung-zum-ende-des-mietverhaeltnisses/#:~:text=Wenn%20der%20Mieter%20es%20vers%C3%A4umt,der%20zuletzt%20geschuldeten%20Miete%20zahlen.

=> d.h. ja der Vermieter kann eine Monatsmiete als Entschädigung verlangen.