Darf Vermieter mich rausschmeißen?

5 Antworten

Nein, was nicht geregelt ist oder falsch geregelt ist wird durch die Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Ich habe ihn bei der Anmeldung der Wohnung auf der Behörde abgegeben. 

dann hol den Mietvertrag auch da wieder an. was steht denn im Mietvertrag? Miete und Nebenkosten. damit zahlst du das auch. dein Vermieter wird dir einmal im Jahr die Rechnung präsentieren

Mietverträge kann der Mieter mit der 3-Monatsfrist kündigen. für den Vermieter gelten andere Fristen; je nach Wohndauer das ist gesetzlich so vorgegeben.

Adrim6101 
Fragesteller
 13.03.2024, 09:49

Es stand nur drinne wer der Besitzer ist der mir die Wohnung vermietet wann ich eingezogen bin und die staße ect. Keine Nebenkosten nix da mein Onkel die Miete mit dem Vermieter besprochen hat.

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Gerhart  13.03.2024, 14:00
@Adrim6101

Frag mal deinen Onkel, wieviel Miete er für deine Wohnung bezalt

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Nein,
du bringst Mindestmietdauer mit Kündigungsfrist durcheinander.

Nur weil ihr keine Mindestzeit vereinbahrt habt, wird die gesetzliche Kündigungsfrist dadurch nicht hinfällig. Die ist abhängig davon wie lange du bereits in der Wohnung wohnst.

Adrim6101 
Fragesteller
 13.03.2024, 09:32

Seid Februar bin ich dort angemeldet mein Einzug ist allerdings erst im April

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Ohne besondere Vereinbarung gilt für Wohnraummietverträge die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Ein Mietverhältnis kann vom Vermieter gekündigt werden, wenn z.B. der Mieter gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt.

Bleiben Sie folglich schön brav in der Hoffnung, dass der Onkel ebenso brav zahlt, dann könnten Sie da ewig wohnen bleiben.