Kann dein Arbeitgeber dich kündigen wenn du äußerst das du unzufrieden bist und protestieren möchtest?

4 Antworten

Wenn ein AN sagt, dass er unzufrieden ist, kann er das gerne tun, ein Kündigungsgrund ist das nicht.

Sagt er, dass er protestieren möchte, soll er das tun. Äußert er seinen Protest verbal und beleidigt niemanden, ist alles gut.

Meinst Du mit Protest allerdings Arbeitsverweigerung, ist das dann ein Kündigungsgrund, wenn der AN das schon mal getan und dafür eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung bei Wiederholung erhalten hat und das noch einmal tut.

Nein, es sei denn du arbeitest an der LMU und drehst an deinem Arbeitsort während deiner Arbeitszeit Videos, in denen du haufenweise Unsinn absonderst und die du dann auf Facebook stellst. Dann wirst du aber nicht wegen deiner Unzufriedenheit und eines geplanten Protests gekündigt.

Die reine Ankündigung reicht nicht. Auch nicht die Äußerung der Unzufriedenheit. Ohne gewerkschaftlich Organisation darfst du allerdings nicht während der Arbeit streiken.

das regelt man mit einem vernünftigem gespräch.kündigung kommt erst lang danach wenn nix mehr geht