Kann das Ordnungsamt meinen Oeb abnehmen?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage und würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich hab einen 6 Monate alten OEB Rüden ich hab ihn angemeldet als englische bulldogge da er mir so verkauft wurde ich besitze genau so wenig einen Vertrag der Züchter und ich hatten uns auf eine Ratenzahlung geeinigt aber nach der vor letzten Rate meldete er sich nicht mehr bei mir.
Jedenfalls sagte ich dem Ordnungsamt das ich befürchte das es eine OEB ist er reagierte gelassen und sagte das wenn was sein sollte würde sich das OA bei mir melden.
Kurz darauf erwischte mich das OA in einer anderen Stadt und wollten meinem hund zu Phänömiesierung mitnehmen konnten sie aber nicht das ich aus einer anderen Stadt komme den Bescheid habe ich hier liegen das es eine englische bulldogge wäre trotz meiner Aussage zahle ich normale Steuern was kann mir passieren können die mir im schlimmsten Fall meinen hund abnehmen wenn ich einen vom oa treffe und ich ihm die Story erzähle ?
Vielen Dank im voraus
5 Antworten
können die mir im schlimmsten Fall meinen hund abnehmen
wenn Du die Reinrassigkeit des Hundes nicht nachweisen kannst und eine Typisierung ergibt, dass es ein "Kampfhund"-Mix ist, könnte der Hund eingezogen werden oder auch Du höhere Auflagen bekommen, Wesenstest, Sachkundenachweis, erhöhte Hundesteuer, Geldstrafe (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
wenn Dir irgendwelche Papiere vorgelegt werden, können diese von jedem x-beliebigen Hund sein. Und wenn die Eltertiere doch reinrassig sind, warum hat dann der Welpe keine Papiere? Sowas ist doch alles andere als seriös.
das bei bestimmten Mixen oft falsche Angaben gemacht werden wissen entzwischen auch die Kommunen.
Kann das OA ja machen er ist definitv ein OEB der reinrassig ist keine Alternative bulldogge oder sonst was der Tierarzt sagte auch das es definitv ein oeb ist und das die äußerlichen Merkmale zutreffen bei ihm. aber es geht sich darum das er immer noch als eb bei der Behörde gemeldet ist obwohl ich denen gesagt habe das ich vermute das es eine OEB bist das hat mit Unwissenheit nichts zu tun ich will nur nicht das man mir willkürlich meinen Hund abnimmt
Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte, dass es sich bei dem Hund nicht um einen OEB handelt sondern mindestens um einen Mischling, wenn nicht gar einen sogenannten Listenhund?
Wegnehmen nicht zwingend, wenn es so etwas ist aber unter anderem zu einem Wesenstest verdonnern und die Steuern würden, wenn nachweisbar ist, dass es ein Listenhund ist, steigen. Zudem die Auflagen (Leinenzwang, Maulkorb etc.)
Grüße
Micky
PS: Gegen das Mitnehmen hätte auch erfolgreich Protest eingelegt werden können. Ausnahme: der Hund hat aggressives Verhalten an den Tag gelegt und schlimmstenfalls wen angegriffen.
Nein er ist ein oeb ich hab eine ahnentafel von der Mutter und vom Vater und er ist kein bisschen aggressiv er liebt Menschen und freut sich über jeden der ihm Aufmerksamkeit schenkt ja die Steuern zahle ich damit habe ich kein Problem bin auch aufs OA zugegangen aber hab das Gefühl das es den Herr nicht interessiert und er ihn nicht so einstuft solange er mir nicht abgenommen wird und irgendwo in einem Tierheim landet würde ich auch die Auflagen erfüllen das sagte ich dem Herrn vom oa auch
seit ihr auffällig geworden? Ich verstehe nicht, wenn er doch ordnungsgemäß in deiner Gemeinde angemeldet ist warum man ihn dir weg nehmen will. Also wie und warum befürchtest du die Wegnahme?
Die Probleme mit einer "solchen Rasse" ist doch vorprogrammiert. Die Rasse OEB gibt es ja nicht in der FCI/VDH - unter dieser "Bezeichnung" werden ohne Ende Listenhund-Mixe "versteckt".
Selbstverständlich kann auch das Ordnungsamt einer anderen Stadt eine Genotypuntersuchung verlangen, denn das Hundegesetz ist Landesgesetz und kein Kommunalrecht.
Es kann also gut sein, dass du - wenn deine Daten aufgenommen wurden - Post von eurem OA erhältst.
Und nein, eine sichere Ahnentafel kannst du für deinen Hund nicht wirklich haben, da diese "Rasse" ja nicht im VDH gezüchtet werden kann. Ansonsten kann sich jeder Ahnentafeln selbst ausdrucken - das ist nicht verboten. Aber daher besitzen sie auch keiner Aussagekraft.
Warte einfach ab, was passiert, mehr kannst du ohnehin nicht machen. Im schlimmsten Fall wirst du Auflagen erfüllen müssen und/oder einen Wesenstest mit dem Hund ablegen müssen.
Gutes Gelingen
Du hast also irgendeine Pitbull ohne Abstammung gekauft und willst jetzt damit durchkommen. Du kannst ja einen Gentest machen lassen und dem Ordnungsamt vorlegen, wenn alles in Ordnung ist, ist alles in Ordnung, ansonsten musst du die auflgen erfüllen oder den hund abgeben.
wenn man ein bisschen Ahnung hat dann sieht man welche Rassen in Hunden stecken unter anderem im gebiss 😉
Sorry, das Danke war ein Versehen !
Schreib hier bitte nicht so einen gequirlten Mist wenn Du keine Ahnung hast.
Hier mal etwas zur Info:http://tmp.tierschutzverein-freiburg.de/informationen/listenhunde.html
Die Ordnungsämter sind im allgemeinen zufrieden wenn man Hundesteuer zahlt. Ob der Hund vom Phänotyp jetzt mehr Bulldogge oder eine Mischung von sonst was ist, wäre auch beim Tierarzt nicht 100 % zu bestimmen.
Außerdem besteht auch hier die Möglichkeit einen TA aufzusuchen, der diesen Rassen nicht gerade negativ gegenübersteht.
Wenn der Mensch vom Ordnungsamt keinen Aufruhr macht, lässt man den Hund vom TA chippen und gut iss.
Das einzige Bundesland was diesen Hunden vom Bull-Typ sehr feindlich gegenübersteht ist, soweit mir bekannt, BAYERN. Da hoff ich mal, das der FS dort nicht wohnt.
wenn ich das lese Fall ich aus allen Wolken was für pittbull es ist ein OLD ENGLISH BULLDOG und kein Pitbull