Kann das Jugendamt wirklich die Kinder einfach so wegnehmen?

5 Antworten

Das Internet ist voll von Beschwerden gegen Jugendämter. Und die Kindeswegnahmen durch Jugendämter sind Jahr für Jahr enorm gestiegen. Da muss man sich schon mal hinterfragen dürfen, ob in diesem Staat einiges nicht in Ordnung ist. Ich finde das gut, dass Du das hier fragst. Ein evtl. in Auftrag gegebenes Gutachten in einer Familien-angelegenheit, fällt meistens so aus, wie es der Auftraggeber gerne möchte, nämlich zum Nachteil der Eltern. Es gibt Gruppen, die Dir und Deiner Nachbarin beistehen können. Hilfe sieht nämlich anders aus und heißt nicht Kindeswegnahme. Aber leider gibt es zwischenzeitlich viele Pflegeeltern und Heimplätze, die geschaffen wurden und vom Jugend-amt bedient werden müssen.
Gerne höre ich von Dir wie es weitergegangen ist, oder wenn Du Hilfe brauchst. Gruß, Inge

Lule2016 
Fragesteller
 27.04.2018, 23:54

die Kinder wurden ohne ein Grund weggenommen und sie hat die wieder bekommen

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Im Achten Sozialgesetzbuch ist in § 8 a die Rechtsgrundlage enthalten, auf der das Jugendamt ein Kind in Obhut nehmen kann bzw. sogar muss.

Grundsätzlich ist für die Wegnahme eines Kindes eine Entscheidung des Familiengerichts einzuholen. Nur in Fällen dringender Gefahr darf/muss das Jugendamt auch schon vorher handeln. Das ist ähnlich wie bei der Polizeit, die einen mutmaßlichen Straftäter auch festnehmen und festhalten darf, bevor ein Richtr die Festnahme anordnet.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/8a.html

Das geht niemanden etwas an.

Wenn es zum Wohl der Kinder ist, kann das Jugendamt auf jeden Fall machen.

Naja, natürlich ist das ein Grund. Vernachlässigung oder Kindeswohlgefährdung eben. Oft spielen psychische Krankheiten der Eltern eine groß Rolle bei der Inobhutnahme.
"So einfach" geschieht das aber trotzdem nicht. Normalerweise werden erst verschiedene Maßnahmen ausprobiert, die gewährleisten sollen, dass das Kind doch noch in der Familie verbleiben kann. Wenn die Eltern das nicht wollen oder diese Maßnahmen ins Leere laufen, dann muss das Kind eben raus.

Natürlich. Kinder haben das Recht auf Erziehung und wenn die Eltern dies nicht sicherstellen können ist es Aufgabe der Behörden zu handeln