kann das Jugendamt eingreifen, wenn Eltern ihren Kindern nicht erlauben, zur Pride-Parade zu gehen (Homophobie)?

11 Antworten

Das Jugendamt wird sicher nicht eingespannt werden können um den Eltern zu sagen "Ihr müsst eurem Kind erlauben zur Parade zu gehen".

Nein das Jugendamt schreitet nur bei Kindeswohlgefährdung ein. Es ist nicht homophob, wenn Eltern ihre Kinder da nicht hinlassen wollen. Kinder müssen damit noch nicht konfrontiert werden. Vor allem Kinder die noch nicht in der Pubertät sind, könnte swas sehr verstörend wirken. Wenn man so sieht, was die da so anziehen.

Jugendliche sollte das nicht verboten werden. Da die auch oft ihre feste Sexualität haben.

Was heißt eingreifen? Sicherlich könnte das Kind sich an das Jugendamt wenden, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Eltern dem Kind Homophobie vermitteln, aber es ist der zweifelhaft, ob das Jugendamt - außer eventuell einem Gespräch mit den Eltern - etwas dagegen unternimmt. Zum Einen hat das Jugendamt (leider) deutlich wichtigere Sachen zu tun und zum Anderen ist es auch einfach irgendwo die Sache der Eltern wie sie ihr Kind erziehen, solange sie es nicht gefährden (was hier wohl eher nicht gegeben ist)

Davon abgesehen muss es ja auch nicht zwingend was mit Homophobie zu tun haben. Ich weiß nicht wie alt das betreffende Kind ist, aber evtl. haben die Eltern einfach Angst, dass dem Kind etwas passiert in so einer großen Menschenmenge oder die Eltern sind evtl. auch einfach der Meinung, dass das Kind zu jung ist, um auf solche Paraden gehen, da dort ja (klischeehafterweise) auch Fetische eine Rolle spielen.

Woher ich das weiß:Hobby – Befasse mich seit ca. 10 Jahren gerne mit Jura und Gesetzen

Charania  25.10.2021, 23:43

Alles auf den Punkt gebracht 👍

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Die Eltern können darüber entscheiden. Schließlich dürfen Eltern Dinge tun, um ihre Kinder zu schützen. Die Eltern können sagen, dass sie aus anderen Gründen dagegen sind. Zack. Schon kann das Jugendamt nichts mehr machen.

Mit Sicherheit wird das Jugendamt da nichts unternehmen. Dort nicht hinzudürfen ist ja keine Kindeswohlgefährdung