Kann 16Jährige in frühere Pflegefamilie zurück?

2 Antworten

es ist nicht deine tochter und sie hat in deinem haushalt auch keine geschwister. du bist nichts weiter als ein dienstleister und verhältst dich derzeit mehr als unprofessionell.

wird zeit das du den kontakt abbrichst. wie der vater sein kind erzieht oder konsequenzen/strafen erteilt geht dich nichts an und ist seine sache. seine tochter hat wohl jahrelang keine konsequenzen für ihr handeln bekommen, drum fällt ihr das so schwer. also halt dich raus, sperre ihre nummer und mach es ihr leichter eine bindung zu ihrem vater aufzubauen.

horribiledictu  24.04.2024, 11:21

wie sich das Mädl dabei fühlt, ist natürlich völlig egal - fiat iustitia et pereat mundus!

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1hannah1  24.04.2024, 11:25
@horribiledictu

das mädel hat einen vater und dieser hat regeln, die es in der pflegefamilie wie es aussieht nicht gab. sie wird lernen müssen damit zu leben.

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horribiledictu  24.04.2024, 11:26
@1hannah1

grausame Regeln! ein Handyverbot kommt in diesem Falle einem Kontaktverbot mit Menschen gleich, die sie liebt!

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1hannah1  24.04.2024, 11:30
@horribiledictu

auch das ist nicht aufgabe der pflegeperson. das kind hat kein anrecht auf ein handy. vati kann das auch komplett entziehen

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horribiledictu  24.04.2024, 12:25
@1hannah1

damit isoliert er das Kind total in der heutigen Gesellschaft! ob das die Aufgabe eines Vaters ist?

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Freyja77 
Fragesteller
 24.04.2024, 11:25

Hallo -ich habe sie gehen lassen! Sie wollte den Kontakt aufrecht erhalten und für ihren Vater war das ebenfalls in Ordnung.

Ich bin kein Dienstleister, sondern Mensch!

Aber ich frage mich wie verroht doch mancher Kommentar ist!

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1hannah1  24.04.2024, 11:26
@Freyja77

du bist ein dienstleister und sonst nichts. zeit das du aufhörst zu klammern. brich den kontakt ab, der tut dem kind mit dir nicht gut

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Therapeutic  24.04.2024, 11:32
@Freyja77
Hallo -ich habe sie gehen lassen! 

Nein, was!? Du solltest sie doch einsperren! *Ironie off* ja, und sie ist gegangen. Weil sie es so wollte. Fertig, hier gibt es nichts weiter zu diskutieren. Wenn sie Hilfe braucht, wird sie zum Jugendamt gehen.

Ich bin kein Dienstleister, sondern Mensch!

Ein Mensch der eine Dienstleistung anbietet, richtig.

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Du entscheidest nicht wie der Vater seine Tochter erziehen soll. Handyverbot ist nichts schlimmes oder verbotenes.

Das deine Kinder sie vermissen ist schade, aber das ist nun mal manchmal so. Und du selber darfst nicht vergessen das du "nur" eine Pflegemutter bist. Klar ist so ein Verhältnis natürlich super aber solche Fälle gibt es und da musst du akzeptieren und auf eine Art loslassen können.

Wenn das Mädchen wirklich nicht bei ihrem Vater leben möchte, dann wird sie sich einen Rat beim Jugendamt holen. Wie es weiter geht, wird man dann sehen. Du selber solltest sie aber nicht dazu überreden, denn bist jetzt scheinst du ja nicht neutral zu sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin Erzieherin
Freyja77 
Fragesteller
 24.04.2024, 11:21

Ich verhalte mich schon immer neutral und wie gesagt, dass Verhältnis zum Vater ist schon immer auf Augenhöhe.

Ich überrede sie überhaupt nicht. Ihr Herz hängt einfach bei uns.

Es ist aber schade, dass man als Pflegefamilie UND Pflegekind so technisch weggesteckt wird.

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1hannah1  24.04.2024, 11:23
@Freyja77

es wird zeit das du dich endlich als pflegeperson verhältst und neutral wirst. zieh dich zurück und hör auf krampfhaft kontakt zu halten

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Therapeutic  24.04.2024, 11:27
@Freyja77

Nein, du bist absolut nicht neutral. Du bist auch nur ein Mensch mit Gefühlen, doch diese musst du in diesem Fall unter Kontrolle halten. Wenn du das nicht kannst, dann solltest du dir einen anderen Job oder eine andere Tätigkeit suchen.

Wo ihr Herz hängt, weiß nur sie und kein anderer.

Hier wird niemand weggesteckt. Du bist aber und bleibst immer "nur" eine PFLEGEmutter mit einer PFLEGEfamilie. Es geht hier um das Kind, nicht um dich. Es geht um das Wohl des Kindes. Und nur weil es sowas wie Pflegemütter gibt, werden leibliche Eltern nicht egal. Und als Pflegemutter solltest du wissen das es Fälle gibt wo das Kind eben nicht bis zum 18. Lebensjahr oder noch länger bleibt!

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