Käufer will motorroller zurückgeben?

6 Antworten

Der Käufer hat entgegen der Anleitung den Ölstand nicht vor der Fahrt geprüft.

Als dann die Öldruckwarnleuchte anging, hat er das auch noch ignoriert, weil er dachte, sie wäre zum Spaß da.

Er hat das Fahrzeug mutwillig durch seine grobe Fehlbedienung zerstört.

„In der Praxis kann allerdings auch ein wirksamer Gewährleistungsausschluss zur Haftung führen: Verschweigt der Verkäufer Mängel und Schäden z.B. an einem gebrauchten Wagen, ist die auch die richtige formulierte Klausel unwirksam.“

Die Frage hier ist ob du von den Mängeln wusstest oder ob der Käufer rumgepfuscht hat.

Wenn er dir nicht nachweisen kann, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag, du davon wusstest und du es arglistig verschwiegen hast, dann musst du da überhaupt nichts machen, wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde.

Nach nur einer Woche liegt der Schluss nahe, dass das Fahrzeug schon bei Übergabe defekt war.

Das Öl wurde von dir kurz zuvor gewechselt. Auch hier liegt der Schluss nahe, dass du ziemlich genau wusstest, wie es um den Motor steht.

Du beziehst dich darauf, dass er bei Übergabe noch funktioniert hat. Du sagst damit eben nicht, dass das Fahrzeug bei Übergabe technisch in Ordnung war.

Was genau war, wissen wir nicht. Wir wissen auch nicht, was sich am Ende des Tages beweisen lässt. Deswegen lässt sich deine Frage nicht wirklich beantworten.

Du weißt selbst am allerbesten, ob das Fahrzeug in Ordnung war oder nicht. Dementsprechend solltest du handeln.

Wenn du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, brauchst du nichts zu machen. Wenn er seit einer Woche damit Fahrt, ohne nach dem Öl zu sehen, hat er Pech gehabt.