Käufer meint das Gerät wäre defekt, was kann ich tun?

Esskah  14.10.2021, 15:51

Hast Du als Privatperson die Gewährleistung beim Verkauf explizit ausgeschlossen?

Kaysid 
Fragesteller
 14.10.2021, 15:54

Ich habe in die Anzeige folgendes geschrieben „Da es ein privat verkauf ist daher keine Rücknahme oder Garantie.“

6 Antworten

Da die anderen Antworten imo nicht vollständig waren, hier nochmal richtig:

"Da es ein privat verkauf ist daher keine Rücknahme oder Garantie."

Ist fraglich, ob das ein wirksamer Ausschluß der Gewährleistung/Sachmängelhaftung ist.

Wenn es keiner ist, dann bist du zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn der Käufer nachweisen kann, daß der Mangel bereits bei der Absendung durch dich vorlag. (Haftung für Versandschäden trägt der Käufer, wenn nicht abweichend vereinbar)

Würde allerdings nichts rückerstatten bevor du die Konsole wieder in der Hand hälst und sichergestellt hast, daß es auch die selbe ist, die du verkauft hast und nicht eine, die der Käufer z.B. als defekt eingekauft hat.

ich habe ihm auch meinen Ausweis etc. zukommen lassen.

Ehm, weshalb ?

Was kann ich jetzt machen ?

Zurücklehnen und nichts tun.

Klassische Betrugsmasche - behaupten es wäre etwas defekt und das Geld zurück verlangen.

Bilder von der Konsole wie sie funktioniert hast du oder?

Ansonsten schreibe ihm freundlich, dass er bitte die Art des Defektes beschreiben soll.

Er soll dir erstmal die Konsole auf eigene Kosten zurücksenden, du musst diese dann prüfen. Stellst du fest, er kommt dem nicht nach kannst du von versuchtem Betrugs ausgehen. Stellst du fest, er hat sie absichtlich beschädigt und diese entspricht nicht dem versendeten Exemplar usw. ist die Sachlage auch klar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – IT Systemelektroniker
Unaufhaltbar07  14.10.2021, 15:50

Der Verkäufer muss sich damit nicht weiter beschäftigen, wer so dumm ist und gebrauchte Konsole von einer privaten Person kauft ohne es vorher zu testen, hat einfach gelitten!

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asdundab  16.10.2021, 00:52
@Unaufhaltbar07

Wenn nicht explizit ausgeschlossen hat der Käufer 6 Mon. Ansprüche der Sachmängelhaftung i.S.d. BGB.

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249761  14.10.2021, 15:53

So einfach ist das aber nicht. Ich hatte mal ein PS4 Lenkrad gekauft, es funktionierte nur die Hälfte der Knöpfe, das Teil stand aber als "Top Zustand, alles funktioniert einwandfrei" drin. Als ich dem Verkäufer das mitteilte, wurde der sofort sauer und drohte mir mit Anwalt. Ich antwortete, kann er gern machen, ich hab Zeugen und Fotos aber die Penner bei Ebay im Support haben auch noch meine negative Bewertung gelöscht, die nachweislich nicht gegen die AGB´s verstieß (was ja gern behauptet wird).

Aber dein Rat ist schon ok, soll er mal so machen. Kann aber auch sein, dass die XBox auf dem Postweg kaputt gegangen ist, dann würde ich die Post haftbar machen.

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Nachdem Du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, müsste sie Dir Betrug oder arglistige Täuschung nachweisen. Andernfalls gilt "gekauft wie gesehen".

Zurücklehnen und abwarten, es wird wohl im Sande verlaufen

Valnar52  14.10.2021, 16:01
„Da es ein privat verkauf ist daher keine Rücknahme oder Garantie.“

Da kann er schon wieder Probleme bekommen, da das regelmäßig nicht als wirksamer Ausschluss der Sachmängelhaftung angesehen wird.

"gekauft wie gesehen"

"Gekauft wie gesehen" schließt nur offensichtliche Mängel von der Reklamation aus. Die Funktionalität kann man üblicherweise nicht sehen.

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Esskah  14.10.2021, 16:08
@Valnar52

Grundsätzlich liegst Du damit richtig, weil Garantie keine Gewährleistung ist. Der Hinweis "gekauft wie gesehen" galt in diesem Kontext eher als umgangsprachlich für "gekauft wie besichtigt" (wenn Du es korrekt formuliert willst).

ja, der Satz ist grenzwertig und kann so ausgelegt werden, dass zwar keine Garantie gewährt wird aber die gesetzliche Gewährleistung zu erfüllen ist.

Dennoch liegt die Beweislast beim Käufer und das kann schwierig werden. Da in der Frage keine nähere Angabe zu "ist defekt" vorliegt, kann man von hier aus nicht weiter darauf eingehen.

Dennoch ist Deine Anmerkung korrekt und für den Fragesteller sicher hilfreich.

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Was steht denn zum Thema Gewährleistung im Kaufvertrag? Hast du die ausgeschlossen? Ansonsten haftest du für Sachmängel, wenn der Käufer dir nachweisen kann, dass der Mangel beim Kauf bereits vorlag.

Eromzak  14.10.2021, 15:54

heißt im Klartext du haftest nie für Sachmängel weil das rein praktisch nicht nachweißbar ist.

Du musst übrigens nicht die Sachmängelhaftung ausschleißen. Das gegenteil ist der Fall. Beim Privatverkauf geht man rechtlich immer davon aus das dies ausgeschlossen ist, wenn du dennoch garantie bieten würdest wäre das ok.

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249761  14.10.2021, 15:59
@Eromzak

Das stimmt so nicht, es gibt genug Artikel, wo man nachweisen kann, dass der Verkäufer die schon kaputt in den Versandkarton gepackt haben muss. Ok bei Technik vielleicht nicht immer, je nachdem, wenn man so ein Teil jedoch zum Gutachter bringt (wenns mal um viel Geld geht) kann der sehrwohl sagen, wie lange der Schaden schon bestand und ob sowas beim Versand überhaupt passieren kann.

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Valnar52  14.10.2021, 15:59
@Eromzak
Du musst übrigens nicht die Sachmängelhaftung ausschleißen. Das gegenteil ist der Fall. Beim Privatverkauf geht man rechtlich immer davon aus das dies ausgeschlossen ist,

Nein, das Gegenteil von deinem Gegenteil ist der Fall. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn nichts anderes dazu im Kaufvertrag steht, ist Gewährleistung vereinbart.

wenn du dennoch garantie bieten würdest wäre das ok.

Garantie hat nichts mit Gewährleistung zu tun.

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Eromzak  14.10.2021, 16:01
@249761

Ja und du hollst dann einen Fachmann der das bestätigt und gehst in einen Rechtsstreit gegen irgend nen Hansel wegen ein parr Euro. Passiert so einfach nicht.

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