Ebay Kleinanzeigen: Käufer will Kamera wegen angeblichen Defekt zurückgeben, was nun?

11 Antworten

Moin,

schließe mich mikromenzer an, hier noch ein paar ausführlichere Hinweise mit Paragraphen, falls du was nachlesen willst.

bei einem Privatverkauf geht die „Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache“ mit Übergabe an den Käufer über, § 446 BGB. Danach muss der Käufer DIR nachweisen, dass die Verschlechterung durch deine vorherige Handhabe entstanden ist und er deswegen Gewährleistungsrechte (§§ 437 ff. BGB - Reparatur, Rücktritt, etc.) in Anspruch nehmen kann. Diesen Nachweis zu erbringen dürfte alles andere als einfach sein. Zumal du ihm vorher die Möglichkeit gegeben hast, die Sache ausführlich auszuprobieren und er sie nunmehr drei Tage bei sich hatte. Wer weiß, ob er das Ding einmal mit Schwung in den Sandkasten geworfen hat?

du kannst also einfach darauf hinweisen, dass du den Umstand, dass die Sache nunmehr nicht funktioniert bei dem Käufer vermutest und jegliche Ansprüche seinerseits ablehnst.

Jeder Verkäufer ist gewährleistungspflichtig. Da ist es vollkommen egal ob es sich um Privatverkauf mit Abholung handelt oder nicht.

Deshalb ist es sehr wichtig das man entsprechend die Gewährleistung ausschließt.

Erstmal das Wichtigste, hast Du im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausgeschlossen ?

Wenn ja entspannt zurücklehnen.

Wenn nein, dann muss der Käufer erstmal darlegen, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits bestand, kann er dies hast Du das Recht auf Nachbesserung des Mangels.

Olli996ltown 
Fragesteller
 10.02.2019, 11:51

also in der Anzeige stand nur das die Kamera einwandfrei funktioniert, darauf hingewiesen das ich sie nicht zurücknehme ( keine Garantie drauf gebe ) habe ich nicht extra noch dazu geschrieben.
Ich meine ich bin ja auch kein Händler sondern habe sie privat verkauft und die Werksgarantie ist schon länger abgelaufen.

0
Antitroll1234  10.02.2019, 12:03
@Olli996ltown

Garantie ist eine freiwillige Leistung, die muss niemand geben da völlig freiwillige Leistung.

Gewährleistung hingegen ist gesetzlich verankert, diese besteht grundsätzlich 24 Monate. Als Privatverkäufer kannst Du die Gewährleistung im Kaufvertrag aber ausschließen.

1
3125b  10.02.2019, 12:28
@Olli996ltown

Bei einem Privatverkauf einer gebrauchten Sache musst du Mängelansprüche auch nicht explizit ausschließen - besonders dann nicht, wenn der Käufer die Sache nach Besichtigung gekauft hat.

Natürlich wäre es vernünftig gewesen einen schriftlichen Kaufvertrag aufzusetzen.
Da müssen die Daten (Name, Anschrift und bestenfalls Personalausweisnummer) von Käufer und Verkäufer, Angaben zum Kaufgegenstand (Name/Modellbezeichnung, Zustand [z.B. "Zustand wie besehen, normale Gebrauchsspuren, einwandfreie Funktion"] und evtl. Seriennummer), der Kaufpreis und Datum und Unterschriften rein.

In diesem Fall sieht es so aus, dass der Käufer die Kamera vor dem Kauf ausprobiert hat und sich damit dem Zustand voll bewusst sein konnte, also angenommen wird, dass die Sache bei Lieferung nicht nachweislich mangelhaft war.
Dafür gibt es wohl keine Zeugen.
Der Käufer müsste dir ein arglistiges Verschweigen (§444 BGB) nachweisen.
Das kann er unter den vor dir geschilderten Umständen nicht.

0

Nix da gekauft wie gesehen, sie hat funktioniert und fertig.

Schreibe ihm nett, dass er die Kamera angeschaut hat und mit dem Kauf einverstanden war. Da es ein Privatverkauf war, übernimmst du keine Garantie und Gewährleistung.

Olli996ltown 
Fragesteller
 10.02.2019, 11:33

Eben er war ja selbst hier hatte die Kamera in der Hand, wäre die Kamera zu diesen Zeitpunkt schon Defekt gewesen hätte er sie ja wohl kaum gekauft.

0

Er hat die Kamera doch getestet und da ging alles ...

Weisst du denn was er die letzten 3 Tage mit der Kamera angestellt hat? Vielleicht ist sie ihm ja aus der Hand gefallen und jetzt sollst du das ausbaden? Oder am Ende ist es gar nicht die von Dir verkaufte sondern seine defekte?

Ich habe das schon bei einem Handy selbst erlebt aber Dank Funktionsvideo vor dem Verkauf und der Notierung von Modell und Serienummer konnte der Käufer mir nix :D

Gekauft wie gesehen - keine Garantie oder Rücknahme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung