Jura Studium Bachelor of laws?
Ich bin wirklich sehr unerfahren was das ganze Thema Studium angeht. Ich würde gerne mal als Staatsanwalt oder Richter arbeiten. Dafür brauche ich doch das erste und zweite Staatsexamen. Man macht doch normalerweise immer zuerst einen Bachelor und einen Master. Nach dem Master dann die Staatsexamen oder? Gibt es überhaupt Bachelor und Master beim Jurastudium? Da man ja eigentlich keinen ersten Abschluss hat. Man sagt ja immer das man am Ende eines jurastudiums entweder einen Abschluss hat oder ohne alles dasteht. Nun habe ich vom „Bachelor of laws“ erfahren. Ich dachte das wäre eben einfach der Bachelor eines Jurastudiums. Allerdings kann man den Bachelor of laws dual studieren, obwohl ich eigentlich überall lese, dass ein Jurastudium dual nicht möglich ist. Ich bin wirklich sehr verwirrt. Ist der Bachelor of laws einfach nur die ersten Semester des Jurastudiums? Oder unterscheidet sich das irgendwie nochmal?
Sorry, aber so etwas wird einem leider nicht beigebracht und ich hätte gerne mal Aufklärung
1 Antwort
Bei Jura gibt es unterschiedliche Studiengänge mit unterschiedlichen Abschlüssen. Man hat entweder einen Studiengang, der auf einen Bachelor/Master vorbereitet, oder eben die Vorbereitung auf das Staatsexamen.
Studiengänge, die einen Bachelor of Law als Abschluss haben, beschäftigten sich eigentlich immer nur mit einem Teilbereich von Jura. Beispielsweise gibt es Studiengänge für Wirtschaftsrecht und auch Polizisten machen (zumindest in NRW) einen solchen Abschluss. Den Bachelor kann man häufig auch Dual machen. Mit ihm (und auch nicht mit dem Master) kann man allerdings nicht Anwalt, Staatsanwalt oder Richter werden.
Der Studiengang, welcher auf das Staatsexamen vorbereitet und an den die meisten bei einem Jurastudium denken, bildet allgemein aus. Du beschäftigst dich also nicht nur mit dem kleinen Teilbereich, der für Polizisten interessant ist, sondern musst dich zusätzlich auch noch damit beschäftigen, wie ein Vertrag zwischen Bürgern geschlossen wird oder wie der Staat Gesetze erlässt. Wenn du zwei Staatsexamen abgeschlossen hast, kannst du damit die klassischen juristischen Berufe ergreifen.
Ein großer Kritikpunkt an dem Studiengang ist tatsächlich, dass man bis zum Abschluss des erstens Staatsexamens nur Abitur in der Tasche hat. In manchen Bundesländern (ich weiß bisher von NRW und Sachsen) soll allerdings ein integrierter Bachelor eingeführt werden. Das heißt, man wird dort bald auf dem Weg zum Staatsexamen einen Bachelor mitmachen.
Bleibt noch die Frage offen, ob es sich eventuell lohnt, erstmal einen Bachelor oder Master zu machen, um dann mit einem sicheren Abschluss das Staatsexamen zu beginnen. Meiner Meinung nach nein. Man kann zwar einige Prüfungsleistungen anrechnen lassen, aber wie viel ist einzelfallabhängig und das Hauptstudium muss normal abgelegt werden. Das sind immerhin 5 oder 6 Semester Regelstudienzeit (je nach Universität). Zusätzlich muss man allerdings natürlich auch noch Zeit einplanen, sich in die fremden Rechtsgebiete einzuarbeiten.