jugendschutz für raucherkneipen
hallo, habe eine 16jährige tochter mit der ich öfters mal dart spiele. wie sieht das mit dem jugendschutzgesetz aus wenn ich mit meiner tochter in einer sogenannten Raucherkneipe bin? bitte nur ernste antworten da es für mich sehr wichtig ist, denn mein mann mit dem ich in scheidung lebe droht mir mit der polizei deswegen
3 Antworten
In NRW darf man bis zum 1.5 erst ab 18 Jahren dort rein. Ab dem 1.5. kann sie allerdings wieder mit reinkommen. Ab dem 1.5 darf auch in deiner Raucherkneipe nicht mehr geraucht werden, das ist dann illegal.
In ganz Deutschland gilt, wenn der Gesetzgeber (das Bundesland) Raucherkneipen erlaubt, dürfen dort unter 18-jährige nicht hinein. Ganz einfach.
Der Wirt darf sie gar nicht reinlassen, sonst droht ihm eine saftige Buße!