Jugendamt nahm meiner schwägerin das kind weg . Können wir die kleine nehmen?

11 Antworten

Das kann keiner pauschal beantworten.
Dazu fehlen grundlegende Informationen.

Wie alt ist das Kind?
Für welche Dauer wurde das Kind aus der Familie rausgenommen?
Welche Gründe gab es für das rausnehmen?
Kann das Kind mit Hilfe einer Familienhilfe wieder zurück zur Familie?
(Vorausgesetzt die Mutter ist nicht beratungsresistent)
Wo ist der Vater?

Habt ihr Bindung zum Kind?

Ihr könntet dem Jugendamt kontaktieren und ihr als Familienangehörige könntet Hilfe anbieten.
Eine Kurzeitpflege in einer fremden Pflegefamilie für das Kind kann traumatisch sein und wenn ihr eine Bindung zum Kind habt, wäre das auch für das Jugendamt vielleicht eine bessere Lösung.

Jedoch wenn ihr eine Bindung zum Kind hättet und ihr Kontakt zur Mutter habt, hättet ihr längstens involviert sein müssen.
Oder war es eine akute Rausnahme auf Grund von Kindeswohlgefährdung?

Pumuckel16 
Fragesteller
 23.01.2017, 11:55

Die Motte ist 6 Monate alt. Doch bindung zur kleinen  bis vor 3 Wochen war ja da.Doch weil wir selber krank waren also Grippe und ich die kleine nicht anstecken wollte. Wir haben meiner schwägerin nee neue wohnung besorgt ,eingerichtet . Komplette Baby Ausstattung gekauft .Ich denke mehr für ein neu Start kann mann wohl ja nichts machen  .Und der Vater ost auch der Grund das Sie die kleine aus ihrer Wohnung geholt haben .

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kiara36  23.01.2017, 12:01
@Pumuckel16

Was ist mit der Mutter?
Stillt sie?
Hatte die Familie schon Hilfe vom Jugendamt z.B. mittels Familienhilfe erhalten?

Wenn ihr der Familie schon unterstützend zur Seite stand, würde ich mich auf jeden Fall in Kontakt mit dem Jugendamt vor Ort setzen.

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Ihr könnt euch beim Jugendamt darum bewerben, ja.

Aber die schauen ganz genau nach, ob ihr geeignet seid.

Ist ja schon eine Nummer, wenn das Jugendamt da mit Polizei auflaufen muß.

Pumuckel16 
Fragesteller
 23.01.2017, 11:34

Ja eigendlich gibt's ja auch noch nee Vorgeschichte die ich aber nicht erzählen möchte .Hatten lange Zeit zur ohr krinen Kontakt aber als sie schwanger war hatten wir es noch mal probiert. Wir haben ihr eibe neue wohnung ,einrichtung und baby austattung besorgt .Sie war immer unter kontrolle vom Jugendamt . Waren jetzt selber krank und deshalb nur schreib kontagt . Nach ihre Aussage war immer alkes ok und jetzt das .Wir lieben die kleine Motte 

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Das hängt von verschiedenen Faktoren ab die das Jugendamt festlegt ob ihr geeignet seid ein Kind aufzunehmen. Einfach nur Fsmilie zählt da übrigens nicht. Da wir nicht wissen ob du die Vorraussetzungen erfüllst und es dir nichts bringt wenn die hier runter geratert werden da du dich für dein Vorhaben so oder so mit dem Jugendamt in Verbindung setzen müsstest solltest du das jetzt einfach mal genau tun.
Die sagen dir dann schon ob überhaupt und was sie von dir sehen wollen damit das ginge.

Diese Frage kann dir hier keiner beantworten. Am besten wäre, wenn du dich mit dem Jugendamt in Verbindung setzt und deine Absicht dort vorträgst. Dass das Kind deiner Schwägerin weggenommen wurde, entschied sicher ein Familiengericht.

Ob du nun die Voraussetzungen erfüllst, um das Kind bei dir aufnehmen zu dürfen, muss ein Familiengericht entscheiden. Da hier ein verwandschaftliches Verhältnis besteht, wird eine sehr genaue Überprüfung stattfinden. 

Hm schwer zu sagen. Da müsst ihr euch beim zuständigen Amt erkundigen. Das hängt sicherlich auch davon ab was der Grund der Wegnahme war und wie ihr zu deiner Schwägerin steht.

Also einfach beim Amt nachfragen.

Pumuckel16 
Fragesteller
 23.01.2017, 11:59

Der Vater ist der grund . Weil er kein Kontakt zur der kleinen haben durfte und meine schwägerin das wuste . 

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