Job Zusage doch ablehnen Beamtenstatus?

4 Antworten

Ist es erlaubt bei Stelle 1 zu Zusagen und später doch noch abzusagen wenn ich von Stelle 2 noch eine Zusage erhalte?

Natürlich ist es das. Ist sogar gängige Praxis, dass junge Leute, die mehrere Eisen im Feuer haben sowas machen. Für mich persönlich wäre es nichts, weil für mich eine Zusage wirklich viel zählt (die sagen mir ja auch nicht einfach zu und ziehen es dann spontan zurück von wegen 'habs mir anders überlegt'), doch abgesehen davon, dass es halt wirklich nicht gut rüberkommt, ist es nicht verboten oder so.

Die rechnen ja auch damit, dass man mehrere Eisen im Feuer hat.

Oder mache ich mich damit strafbar oder Ähnliches?

Nein, machst du nicht.

LALALA1122 
Fragesteller
 28.02.2022, 09:38

Ja finde es eigentlich auch blöd erst zu Zusagen und dann später abzusagen. Aber dadurch das es eine Stelle beim öffentlichen Dienst ist und nicht bei einem normalen Unternehmen finde ich es nicht ganz so schlimm.
Dachte durch die Verbeamtung ist dies eventuell nicht möglich.

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BeviBaby  28.02.2022, 09:39
@LALALA1122
Aber dadurch das es eine Stelle beim öffentlichen Dienst ist und nicht bei einem normalen Unternehmen finde ich es nicht ganz so schlimm.

Ach so, im öff. Dienst kannst du dir Unhöflichkeiten leisten, in der Privatwirtschaft ginge das nicht?

Dachte durch die Verbeamtung ist dies eventuell nicht möglich.

Du wirst nicht mit Zusage verbeamtet, sondern frühestens mit Beginn der Ausbildung. Das ist also noch ferne Zukunftsmusik.

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LALALA1122 
Fragesteller
 28.02.2022, 09:48
@BeviBaby

Nein so meine ich das garnicht mit der Unhöflichkeit. Habe aber auch jetzt knapp 2 Monate vor Beginn Bescheid bekommen und hatte es an sich schon abgeschrieben. Daher kam jetzt auch der Fall doch eventuell was anderes zu machen, da ich für die Stelle auch 500km weit weg ziehen muss und das auch etwas schwierig ist in 2 Monaten zu organisieren.

Ok stimmt auch wieder. Vielen Dank euch beiden.

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BeviBaby  28.02.2022, 09:52
@LALALA1122
Habe aber auch jetzt knapp 2 Monate vor Beginn Bescheid bekommen und hatte es an sich schon abgeschrieben. Daher kam jetzt auch der Fall doch eventuell was anderes zu machen, da ich für die Stelle auch 500km weit weg ziehen muss und das auch etwas schwierig ist in 2 Monaten zu organisieren.

Ja gut, wenn das eh nichts für dich ist, dann sag ab.

Aber das ist jetzt halt auch eine Entscheidung, die du treffen musst. Ich kann dich super verstehen; ich steckte vor einiger Zeit in genau derselben Situation und musste dann auch eine Stelle absagen bevor ich bei der anderen die schriftliche Zusage hatte (die mündliche hatte ich damals halt schon)... aber das ist, wie gesagt, wirklich was wo man auf Risiko gehen muss, wenn einem nichts anderes übrig bleibt.

Oder wo man halt eben nicht 'ganz sauber' handelt indem man annimmt und absagt (wie gesagt, das steht dir immer frei, ist halt nicht die feine, englische Art) ODER du musst halt der Stelle, die du eigentlich lieber gehabt hättest sagen 'sorry, ich hab schon was, die anderen waren schneller'.

Wie gesagt, ist deine Entscheidung :) Und es ist auch alles, rein rechtlich gesehen, vollkommen okay.

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Strafbar machst du dich nicht, wenn du erst zu- und später wieder absagst, dennoch ist es nicht die feine englische Art.... Ich würde erstmal bei Stelle 2 nachfragen, ob denn schon eine Entscheidung gefallen ist, bevor ich mich entscheide.

Bis du keinen Vertrag unterschreibst ist es erstmal erlaubt abzuspringen.

Man muss aber auch anmerken, dass nach Vertragsrecht allgemein eine mündliche Zusage erstmal ausreicht, damit ein Vertrag entsteht. Meine aber dass ein Arbeitsverhältnis hierzu nicht zählt und durchaus ein schriftlicher Vertrag benötigt wird, da doch viele Punkte geklärt werden müssen.

Es ist halt auch die Frage von welchen Zeitbereichen wir sprechen. Wenn du nur 2, oder 3 Tage überbrücken musst und die Arbeit erst zb in einer Woche beginnt ist es etwas anderes wie wenn du ne Woche überbrücken musst und du morgen schon anfängst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – man lebt halt xD

Ich würde nochmal bei Stelle 2 nachhaken mit dem Hinweis, dass du von einer anderen Stelle bereits ein Jobangebot erhalten hast, aber eigentlich lieber bei Stelle 2 arbeiten würdest und fragen, ob man die Entscheidung unter diesem Gesichtspunkt vielleicht ein wenig beschleunigen könnte.

Gleichzeitig würde ich bei Stelle 1 die maximale Frist für die Entscheidung ausnutzen und mir gegebenenfalls noch ein, zwei Tage Bedenkzeit erbeten, da es eine wichtige Entscheidung fürs ganze Leben ist.

Richtig problematisch wird es erst, wenn du einen Arbeitsvertrag unterzeichnest. Da gibt's dann so einfach kein Zurück mehr.