Job Zugbegleiter haram?

1 Antwort

Die Tätigkeit als Zugbegleiter, auch wenn sie den Verkauf von gastronomischen Angeboten beinhaltet, kann nicht als "haram" oder religiös verboten betrachtet werden. Die Frage der Halal- oder Haram-Kategorisierung hängt oft von individuellen Überzeugungen und Interpretationen religiöser Prinzipien ab. In diesem Fall liegt die Verantwortung bei dir, sicherzustellen, dass deine beruflichen Aktivitäten im Einklang mit deinen persönlichen ethischen und religiösen Überzeugungen stehen. Wenn du Unsicherheiten hast, könntest du auch einen religiösen Gelehrten oder eine Vertrauensperson in deiner religiösen Gemeinschaft um Rat fragen.

Woher ich das weiß:Hobby – Großes Interesse an der Deutschen Bahn