Jagdschein und das Führungszeugnis?
Hallo, ich hab damals als minderjähriges Kind Leistungen bezogen die mir nicht zustanden. Diese gingen zwar an meine Eltern aber weil sie damals meinen Namen angegeben haben, wurde ich dann angeklagt. Damals wusste ich nichts davon aber wollte meine Eltern dann schützen, weil sie vorbestraft waren, also habe ich die Strafe angenommen. Gemeinnützige Arbeit für 3 Wochen.
Das Ganze ist jetzt fast 20 Jahre her und ich würde nun gern einen Jagdschein machen. Ich habe nun gelesen, dass ein Führungszeugnis gefordert wird. Ist damit das große oder das kleine Führungszeugnis gemeint? Ich bin sonst nicht vorbestraft und war niemals kriminell- parke höchstens mal falsch.
Kann ich den Jagdschein jetzt vergessen...?
3 Antworten
Ich habe nun gelesen, dass ein Führungszeugnis gefordert wird. Ist damit das große oder das kleine Führungszeugnis gemeint?
Es ist das große Führungszeugnis gemeint. Und sie fragen auch alle Deine Wohnorte ab um bei den lokalen Behörden zu fragen ob Du "auffällig geworden bist".
Kann ich den Jagdschein jetzt vergessen...?
Ich denke nicht, da es dort um die Punkte "Zuverlässigkeit" und "persönliche Eignung" für den Waffenbesitz geht.
Hier gilt folgendes: Jugendliche gelten generell nicht als vorbestraft.
Ausserdem verjähren Vorstrafen je nach Strafe nach 10 oder 20 Jahren.
Da du nicht über 90 Tagessätze verurteilt wurdest ist dein Führungszeugnis sauber.
Aber das gilt nur für das "Kleine Führungszeugnis" oder? Dazu kommt ja noch, dass meine Eltern die Kindergeldkasse übers Ohr gehauen haben und Leistungen erschlichen haben. Ist das irgendwie relevant, dass es sozusagen ein "Sozialbetrug" war?