Ist Urlaub eine Ausnahme für Verlängerung der Bewertungsfrist?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
In der Prüfungsordnung steht, dass die Bewertung 6 Wochen nicht überschreiten soll.

Genau - soll. Die PO lässt diesbezüglich ganz bewusst Spielraum für Auslegungen und Varianten, eben weil ein allzu starres Korsett weder zielführend noch wünschenswert ist.

Meine prüfende Professorin ist bis zum 27.9. Im Urlaub, bis zum 30.9. muss ich mich für den Master beworben haben.

Das ist ja auch keine besonders glänzende Idee. Die Abschlussnote kann auch erst im Oktober (oder noch später) kommen - zum Beispiel, wenn der Prüfer erkrankt oder verunglückt. Wann hattest du denn Abgabetermin?

Die Sekretärin sagte am Telefon, dass Urlaub eine gerechte Ausnahme für diese 6 Wochen Frist ist.

So ist es auch.

Wenn der Professor sich entscheidet, für mehrere Wochen in del Urlaub zu fahren, dann kann der Student nichts machen, als zu warten?

Ja. Du kannst alternativ beim Prüfungsamt eine beschleunigte bzw. sofortige Korrektur beantragen, aber ob das der Bewertung sonderlich zuträglich wäre, sei einmal dahingestellt; bis zum 30.9. würdest du auch keinen anderen Prüfer bekommen. Die Frage wäre eher, ob die Antragstellung für die Aufnahme in den Masterstudiengang nicht auch ohne bereits bewertete Bachelorarbeit erfolgen kann, bzw. ob hier nicht eine Verlängerung der Bewerbungsfrist möglich ist.


hannah1706 
Fragesteller
 20.09.2021, 12:59

Nein, ist nicht möglich. Die brauchen die Endnote mit NC, da es ein zulassungsbeschränkter master ist. Verlängern geht auch nicht, hab da schon angerufen.

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FordPrefect  20.09.2021, 13:04
@hannah1706

Dann sehe ich ehrlicherweise keine realistische Möglichkeit, das nahtlos zu machen. Es sei denn, die Professorin korrigiert das sofort nach Rückkehr - aber auch dann halte ich es für unmöglich, bis 30.9.eine Abschlussnote zu produzieren.

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hannah1706 
Fragesteller
 20.09.2021, 13:15
@FordPrefect

Ich hab sie einmal telefonisch erreichen können, da sagte sie, die Arbeit ist an sich schon korrigiert, sie muss nur noch das Gutachten und Dokumente für das Kolloquium dem Sekretariat schicken.. an sich, wenn man ganz optimistisch ist, könnte die Zeit reichen, oder? Wenn die sich direkt am Montag daran setzt und die Email verschickt.. Ich mach mir halt jetzt schon so viel Stress vorher, den man sich hätte sparen können, wenn die Liebe Professorin den ganzen bums vor ihrem Urlaub verschickt hätte...

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FordPrefect  20.09.2021, 13:17
@hannah1706
wenn man ganz optimistisch ist, könnte die Zeit reichen, oder? Wenn die sich direkt am Montag daran setzt und die Email verschickt.

Unter diesen Umständen ja. Evtl. wäre es hilfreich, nochmal diesbezüglich beim Prüfungsamt vorzusprechen und mit Verweis auf die Antragsfrist darum zu bitten, das vordringlich zu bearbeiten.

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hannah1706 
Fragesteller
 21.09.2021, 12:10
@FordPrefect

Überraschung! Die Professorin hat es tatsächlich heute in ihrem Urlaub ans Sekretariat verschickt! Nochmal alles gut gegangen

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Ich würde das auch nicht als Ausrede gelten lassen, die Professorin weiß ja genau wann die Bachelorarbeiten üblicherweise eintrudeln und kann dann entsprechend darauf Ihren Urlaub planen.

Wenn du wegen Ihr jetzt Probleme hast und deshalb für deinen Master nicht zugelassen wirst, würde Ich mir an deiner Stelle auch überlegen Schadensersatz geltend zu machen.