Ist so eine Praxis im Supermarkt noch rechtens?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo dontavoid,

unabhängig von der rechtlichen Lage gebe ich dir Recht. Das ist mir bereits auch mehrfach aufgestoßen und ich kann es nicht leiden, wenn am Regal oder der Ware nicht der Preis steht, den ich nachher dafür bezahlen soll.

Rein rechtlich gesehen lässt sich der Händler aber nichts zu Schulden kommen. Ein Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande. Bis dahin machst du dem Händler nur das Angebot, einen Kauf einzugehen, indem du die Ware mit zur Kasse nimmst. In der Theorie musst du also jeden Preis auf dem Kundendisplay kontrollieren, während die Mitarbeiter die Artikel abscannen und dann entscheiden, ob du die Ware zu diesem Preis kaufen möchtest oder eben auch nicht.

Viele Grüße

dontavoid 
Fragesteller
 27.03.2023, 17:11

Und den Laden nicht mehr besuchen der sowas handhabt .. ?

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RadiantGlow  27.03.2023, 17:14
@dontavoid

Das ist durchaus ein gangbarer Weg. Ich habe bereits mehrfach die Marktleitung eines bestimmten Markts in meiner Nähe kontaktiert und es hat sich tatsächlich nach und nach gebessert.

Viele Grüße

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Ist zwar nicht soo schön, kann der Laden aber machen. Du als "mündiger" Kunde musst entscheiden ob Du kauft oder nicht.

Ich hab es schon anders herum erlebt. Da waren Samstag die gesenkten Preise für Montag schon angebracht und ich habe mich nicht darüber beschwert ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich kenne es so, dass bei "regulären" Artikeln oft noch die alten Preise stehen oder bei "Angebot" Artikel bereits der neue Preis. Beides ist in dem Fall der gültige Preis.

Mittlerweise haben viele Läden bereits "elektronische" Preisschilder (E-Paper). Da wird der aktuelle Angebotspreis kurz vor Eröffnung des Ladens per Funk eingestellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Die eigene Erfahrung ist ein guter Lehrmeister.

Ja, so eine Praxis ist rechtens. Denn die Preise der Preisschilder sind nicht verbindlich. Es gilt der Preis, auf den sich Kunde und Verkäufer an der Kasse einigen.

Man kommt Samstag Nachmittag - Abends in den Supermarkt, es sind aber bereits die Angebote für nächste Woche ausgewiesen.

Dir scheint doch die Problematik vollkommen bewusst zu sein, zumal es ja auch nicht erst seit gestern ist, sondern schon seit Jahrzehnten gängige Praxis. Also wo ist das Problem? Dann weißt du doch ganz genau worauf du an der Kasse zu achten hast und ggf. kaufst du den Artikel halt nicht.

Man weiß also nicht was jetzt noch im Angebot ist 

Doch, steht alles im jeweiligen Handzettel oder online. Außerdem werden die alten Aktionspreisschilder gezogen bevor die neuen gesteckt werden. Somit kann man durchaus wissen, dass es schon die Aktionen der Folgewoche sind, wenn man unbedingt auf'm Samstagabend noch einkaufen muss.

ansonsten können die das gerne machen nachdem der Laden zu hat.

Wenn du jemand bist, der nach einem ohnehin schon anstrengenden Tag, nachts noch ein paar Stunden für lau hinten dran hängen will, dann freut sich jeder Laden auf deine Bewerbung. Alle anderen sind froh, wenn sie Samstagnacht irgendwann, bei ihrer zum Teil schon schlafenden Familie, zu Hause ankommen. Deshalb sind sie bestrebt alle Arbeiten in der Zeit zu schaffen die sie auch bezahlt bekommen.

Oder Montag morgens um 8 wo eh noch wenig im Laden los ist.

Nur weil im Laden nicht viel los ist (was nicht überall der Fall ist), heißt das nicht, dass die Mitarbeiter nichts zu tun haben. Oder glaubst du, dass die frischen Brötchen, das Obst und der ganze Rest von alleine ins Regal hüpfen?

Der ausgewiesene Preis ist der Gültige !!!

An der Kasse so eine Ausrede: "Das gilt erst ab nächste Woche" zieht nicht.

Nachtrag: Der Preis an der KASSE ist der gültige !

Die Rechtslage ist laut der Verbraucherzentrale Berlin eindeutig: "Der Preis, der an der Kasse angezeigt wird, gilt." Denn der Kauf findet an der Kasse statt – und damit auch die Vereinbarung über den Preis. "Mit Preisschildern ist es wie mit Angeboten im Internet: Sie laden Kundinnen und Kunden lediglich zum Kauf ein.22.09.2022

Saim0n  27.03.2023, 17:12

Das halte ich für nicht zutreffend.

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grisu2101  27.03.2023, 17:14
@Saim0n

Mann, Du hast echt Recht:

Die Rechtslage ist laut der Verbraucherzentrale Berlin eindeutig: "Der Preis, der an der Kasse angezeigt wird, gilt." Denn der Kauf findet an der Kasse statt – und damit auch die Vereinbarung über den Preis. "Mit Preisschildern ist es wie mit Angeboten im Internet: Sie laden Kundinnen und Kunden lediglich zum Kauf ein.22.09.2022

Wie tief ist Deutschland nur gesunken :-))

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RadiantGlow  27.03.2023, 17:13

Hallo grisu2101,
das ist leider nicht korrekt. Eine kurze Recherche im Internet fördert dies auch zutage. Dort heißt es:

"Kunden können sich nicht darauf berufen, dass am Supermarkt­regal ein nied­rigerer Preis steht. Sie können aber die teurere Ware ablehnen, wenn sie den höheren Preis nicht bezahlen wollen. Vonseiten der Händler muss kein böser Wille dahinterstecken."

Quelle: Stiftung Warentest Online Artikel

Viele Grüße

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RadiantGlow  27.03.2023, 17:18
@grisu2101

Wie ich bereits geschrieben habe, kann ich so etwas auch absolut nicht leiden.

Ich habe meinen Unmut mehrfach der Marktleitung meines Stamm-Supermarkts kund getan und nach dem dritten Mal wurde es dem Marktleiter selbst zu peinlich und seitdem stimmten die Preise zumindest bei meinen Käufen immer.

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