Ist Silikonieren neuer Fenster zulässig?
Hallo Leute
Hab seit ca. 1,5 Jahre Fenster von Actual F.Line, diese sind leider undicht! Bei windigen Tagen mit Regenfall fließt das Regenwasser trotz der Dichtung in das Profil und dann in die Wand. Bei dem Fenster handelt es sich um eine Fixverglasung. Die Lösung des Herstellers: 2m Silikon statt der normalen Dichtung. Soll angeblich ca. 15Jahre halten und auch bei den Holzfenstern von Actual zum Einsatz kommen. Nun die Frage, ist das Zulässig bei einem neuen Fenster, gibt es andere Lösungen? SILIKON ist für mich eine Wartungsfuge, Actual spricht von Konstruktionsfuge. Ich denke aber das es sich hier um einen Montagefehler handelt.
Hat hier wer vll eine Ahnung? Einen Rechtsanwalt habe ich schon beauftragt.
Lg
2 Antworten
Normalerweise werden moderne Kunststofffenster für 40 Jahre Benutzung/Dichtigkeit gebaut. Anschließend kann man die dann auseinander bauen und die darin verbauten Dichtungen einfach austauschen. Dann sind die wieder dicht. Ich denke der Vorschlag von deinem Fensterbauer ist Mist. Dem würde ich niemals so zustimmen. Eine zusätzlich angebrachte Silikonfuge ist natürlich auch keine fachmännisch ausgeführte Reparatur. Zumindest nicht bei Kunststofffenstern mit eingelassenen Dichtungen.
Anwalt ist gut. Ist er auch Baufachanwalt?
- Eine wesentliche Eigenschaft des Fensters ist die Dichtigkeit.
- Eine Silikonfuge hat vom Grundsatz her eine elastisch-nachhaltige Füllfunktion mit Flankenhaftung, nicht zwingend aber eine Dichtfunktion.
- Der Hersteller/Inverkehrbringer hat nicht ohne Grund eine Dichtung vorgesehen. Damit ist eine Silikonfuge m.E. per se ausgeschlossen (sonst hätte er ja diese günstigere Variante im Beschrieb vorgesehen). Er verändert von sich aus das vereinbarte Leistungsbild. Allerdings sind die erforderlichen Materialeigenschaften u.U. mit dem richtigen Silikon vorhanden: Silikon an der Fassade verwenden » Ist das ratsam? (hausjournal.net)
- In VOB und BGB geht man zwar von einer Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bei einer Mangelbehebung aus (also wäre z.B. ein kompletter Fensteraustausch nicht möglich), aber eine Silikonfuge kann vom Handwerker auch als Wartungsfuge ausgelegt werden. Dies wäre von Deiner Seite auf jeden Fall zu verneinen und falls Du die Lösung akzeptierst, muss neben der verlängerten Gewährleistung auch eine Kostenübernahme für Kontroll- und Austauschmaßnahmen vereinbart werden.
Fazit: kein Silikon sondern Bau/Reparatur gem. Leistungssoll.
Bitte mache mal 2 Dinge:
- Poste ein Foto von der Fuge und wenn Du hast noch eines VOR der Reparatur
- Falls möglich, besorge Dir das konkrete Produkt, welches der Monteur jetzt genommen hat. Vielleicht steht noch eine Kartusche rum oder ist im Müll gelandet.
Und dann bitte GENAU schreiben, denn "Die Lösung des Herstellers:" (aus Deinem ersten Text) wäre eine Arbeitsvorgabe für den Monteur und damit ist der Hersteller doch mit dabei. Schwieriger ist es, aufgrund der Beweislastumkehr nach der Abnahme dem Hersteller eine Produkthaftung nachzuweisen. Ich hatte mal einen Fall, bei dem von 34 Kelleranschlüssen 17 undicht waren. Es hat 2 Jahre gedauert, bis wir den Hersteller am Haken hatten.
Der Anwalt beratet sich mot einem Sachkundigen, evtl. macht dieser dann auch ein Gutachten. Laut meinem Anwalt soll ich mich auch informieren. Für mich ist es eine Wartungsfuge, für den Hersteller eine Konstruktionsfuge. Letzten Freitag wurde der Reperaturauftrag vom Hersteller mit Silikonfuge durchgeführt. Da das Ganze noch dazu ein Franchise ist kann ich nur dem Monteur und nicht dem Hersteller ans Leder.