Ist mein Vater noch Unterhaltspflicht, bin 20 und bin in erst Ausbildung?

6 Antworten

Deine Angaben sind etwas verwirrend...

Ich versuche es mal aufzudröseln:

Habe 2022 meine Ausbildung begonnen (schulisch: Physio) und in der Zeit Bafög bekommen ca. 600€ und 300€ wurden mir davon aber abgezogen also ca 300€, da mir gesagt wurde das mir Unterhalt zu steht, also vom Bafög.

Deine Eltern haben dir 300 EUR Unterhat gezahlt oder im BAföG Bescheid stand drin, dass du aufgrund der Einkommen der Eltern 300 EUR BAföG bekommst und die Eltern entsprechend 300 EUR zahlen müssen?

für die paar Monate wo die ihn erreichen konnten bis Ende September 2023 hab ich jetzt eine Rückzahlung von 1200€ bekommen. Also an Unterhalt.

Also für die Monate April bis September? Das wären 6 Monate und damit 200 EUR Unterhalt je Monat.

Es wurde ja wohl seine Leistungsfähigkeit berechnet, so dass man zu diesem Ergebnis kam? Oder kam man zu einem anderen Ergebnis und er hat nur 1200 EUR gezahlt, obwohl er hätte mehr zahlen müssen?

Ab Oktober 2023 konntest du deinen Bedarf ja ohnehin selbst decken mit 950 EUR Ausbildungsvergütung und Kindergeld. Also geht es jetzt um was genau?

Um das komplette erste Ausbildungsjahr?

Zahlen muss er ja erst ab Aufforderung. Und die hat ihn im April erreicht. Rückwirkend muss er nicht zahlen.

Aber wie setzt sich nun der Unterhalt zwischen April und September zusammen?

Es ist ja so, dass ab Volljährigkeit beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sind. Musstest du denn von Zuhause ausziehen wegen der Ausbildung?

Denn in der Theorie hätten dir ja 930 EUR inkl. Kindergeld zugestanden, abzüglich bewilligtem BAföG.

ABER: wenn du freiwillig ausgezogen bist und deine Mutter z.B. nicht leistungsfähig ist, bedeutet es ja nicht, dass dein Vater dann die Summe komplett übernehmen muss.

Wobei: 930 - 300 - 250 (Kindergeld) = 380 EUR.

Also wieso ist da eine Differenz? Und ist deine Mutter auch leistungsfähig gewesen?

Oder leben deine Eltern sogar zusammen und es geht insgesamt um den Unterhalt beider Elternteile?

Sie haben dir ja gegenüber auch einen Selbstbehalt in Höhe von je 1750 EUR und auch wenn BAföG nur in Teilen bewilligt wird, bedeutet es ja nicht, dass die Eltern nach BGB leistungsfähig sind. Es sind ja zwei unterschiedliche Dinge und werden auch unterschiedlich berechnet.

Solange wie das 25. Lebensjahr nicht vollendet ist und du dich in der ersten Ausbildung befindest, sind Elternteile Unterhaltspflichtig und Kindergeld von der Familienkasse steht dir zu.

https://www.scheidung.de/wann-entfaellt-der-anspruch-auf-kindesunterhalt.html

llgemein lässt sich feststellen, dass Kinder so lange Unterhalt verlangen dürfen, bis sie in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

GenerationXman  23.04.2024, 17:01

Manche Kinder schaffen das nicht, da sind die bereits Ende 30☝️🤦

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Ob dir gegebenenfalls noch rückwirkend mehr Unterhalt als diese Nachzahlung von 1200 Euro zustehen, musst Du mit deinem Anwalt klären.

Ab dem Monat wo Du deine Azubivergütung bekommen hast, steht dir inkl.des Kindergeldes von 250 Euro kein Unterhalt mehr zu, auch wenn es deine Erstausbildung ist, zumindest dann nicht, wenn die 950 Euro deine Nettovergütung sind, die Du aufs Konto bekommst.

Aber selbst wenn es deine Bruttovergütung sein sollte, würdest Du sicher um die 700 Euro bis 750 Euro Netto aufs Konto bekommen.

Einem Kind im eigenen Haushalt stehen bei Leistungsfähigkeit der Eltern derzeit theoretisch 930 Euro an Unterhalt zu.

Von deiner Nettovergütung kannst Du pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen in Abzug bringen.

Würdest Du also angenommen 750 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen, blieben nach Abzug der 100 Euro Freibetrag noch 650 Euro anrechenbare Nettovergütung übrig.

Das Kindergeld wird voll angerechnet, da läge dein gesamtes anrechenbares Einkommen dann bei 900 Euro, da könnte dann theoretisch noch ein Anspruch auf Unterhalt von 30 Euro bestehen.

Ist deine Nettovergütung höher als 750 Euro, wird kein Anspruch mehr auf Unterhalt bestehen.

Ich vermute, dass Dein Einkommen (950 Euro + 250 Euro) hoch genug ist, dass Dein Vater keinen Unterhalt mehr zahlen muss.

Helpmebitteeeee 
Fragesteller
 23.04.2024, 16:55

Das kann gut sein, aber 1200€ ist garnicht soviel wenn man überlegt. Also ja ich besitze bisher immer noch kein Führerschein und Auto weil es zu teuer ist

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isomatte  23.04.2024, 18:23
@Helpmebitteeeee

Dann musst Du deine Ausgaben einmal überdenken oder dir einen Nebenjob suchen, bei dem Nettoeinkommen besteht kein Anspruch mehr auf Unterhalt, auch wenn es deine Erstausbildung ist.

Nach Abzug von pauschalen 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen bleiben dir 1100 Euro anrechenbares Einkommen übrig.

Einem Kind im eigenen Haushalt stehen bei Leistungsfähigkeit der Eltern theoretisch 930 Euro an Unterhalt zu, da liegst Du mit 170 Euro darüber.

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