Ist mein Fasten gebrochen oder ungültig?
Also ich bin 17 und vor paar Monaten zum Islam konvertiert. Meine Eltern wissen es nicht und viele aus meinem Umfeld auch nicht aus Sicherheitsgründen.Jetzt ist ja der heilige Monat Ramadan und ich Versuche so gut es geht zu fasten . Heute war ich auch am fasten und dann war ich mit einer Schulkameradin beim Bäcker die darauf bestanden hat dass ich was esse. Mein Fasten ist ja dadurch ungültig.Mit dem gebet ist es auch eine schwierige Sache da ich fast nie beten kann ohne erwischt zu werden habt ihr eventuell irgendwelche Tipps
1 Antwort
As selam aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh, ich hoffe meine Nachricht erreicht dich bei bester Gesundheit.
Möge Allah dein Sabr um ein Vielfaches belohnen, deine Situation ist schwer und ich fühle mit dir. Möge Allah deine Situation erleichtern und dich deine Pflichten erfüllen lassen.
Grundsätzlich empfehle ich, dass du in einem Raum betest, den du abschließen kannst oder den eine Person eher selten betritt, um dort zu beten. Bezüglich des Fastens kannst du sagen, dass du aktuell deine Ernährung anpasst und daher nicht Mahlzeiten zwischendurch essen willst, da dies nicht in deinen Plan passt.
Hier die Regelungen zum Fasten:
1. Das bewusste Fastenbrechen: Dies ist sündhaft und es sind 60 Tage am Stück nach zu fasten, sollten Tage dazwischen sein, an denen man nicht fasten darf, so muss man es bis zu einem passenden Zeitpunkt aufschieben.
2. Unbewusstes Fastenbrechen: Geschieht, sobald Essen oder ein Getränk deinen Rachenraum erreicht, deine Nase bis zum Rachen erreicht oder allgemein aus Versehen geschehene Handlungen, die dein Fasten brechen. Der Tag muss nachgefastet werden, aber es ist keine Strafe vorhanden.
3. Vergessen des Fastens: Man trinkt beispielsweise etwas und realisiert dann, dass man fastet, das Fasten ist dann noch vollständig intakt, hingegen bei dem unbewussten Fastenbrechen nicht.
Beispielsweise Rauchen, akuter Dampf von Essen usw. brechen auch das Fasten, sollte man sich dieser Dinge bewusst aussetzen, dann zählt der erste Fall, das bewusste Brechen.
Zu deinem Fall zählt der Fall "unbewusstes Fasten" inshaAllah, da dies aus einem sozialen Zwang heraus entstand. Daher ist der Tag nachzufasten.
Die Regelungen gelten für die hanafitische Rechtsschule, solltest du einer anderen Rechtsschule angehören, so benötigst du für diese das Urteil.
Allahu alem.
https://islamqa.org/hanafi/qibla-hanafi/35333/the-fiqh-of-fasting/
https://islamqa.org/hanafi/muftionline/96500/drinking-water-after-the-time-of-sehri-has-elapsed/