Ist man als Ebay Verkäufer verpflichtet einen Preisvorschlag abzulehnen oder ein Gebot zu entfernen, wenn der Käufer sich vertan hat?

Support

Hallo Devin352,

natürlich kannst Du Dich auch zum Thema „eBay“ auf unserer Plattform informieren. Wir möchten allerdings an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Teilnahme bei eBay entsprechend der AGB von eBay erst ab erreichter Volljährigkeit (d.h. ab 18 Jahre) erlaubt ist.

Viele GrüßeKlaus, Support10 von gutefrage

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

2 Antworten

Nein

Der Verkäufer kann mit einem Preis-Vorschlag machen was er will, annehmen, ablehnen, Gegen-Vorschlag senden. Sobald gekauft wurde, muss man zahlen!

Gras64 
Fragesteller
 11.04.2020, 15:31

Okay

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Nein

Nein, aber der Käufer könnte dann anfechten wegen Inhalts - oder Erklärungsirrtum.

Gras64 
Fragesteller
 11.04.2020, 13:50

Meinst du, dass der sich wegen ca. 30€ so eine Mühe macht?

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nanfxD  11.04.2020, 13:50
@Gras64

Was anfechten ? Das wäre halt ne Sache von einem Satz. Auch ein Satz wie, ,,hey ich hab mich vertippt sorry“ ist nach 133,157 BGB eine Anfechtung. Wenn du der Verkäufer bist kannst du höchstens auf negatives Interesse Klagen, also die eBay kosten herausverlangen die du jetzt mehr hast

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Gras64 
Fragesteller
 11.04.2020, 13:56
@nanfxD

Muss man dann dafür vor's Gericht ziehen?

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Gras64 
Fragesteller
 11.04.2020, 14:04
@nanfxD

Folgende Situation: Ich verkaufe einen Artikel auf Ebay. Der Käufer XY macht mir einen Preisvorschlag in Höhe von 26€ plus knapp 5€ Versandkosten. Nun schreibt er mir, dass er irrtümlich den Vorschlag abgeben hat. Allerdings ist der Vorschlag laut den AGBs von Ebay ja verbindlich. Nun weiß ich nicht, ob ihn ablehnen oder annehmen soll.

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nanfxD  11.04.2020, 14:07
@Gras64

ich würde es ablehnen. Wenn das wirklich irrtümlich ist, dann kann er anfechten etc.. du hättest Anspruch auf kp 1€ die du aber quasi an eBay zahlen musst.(hier kann man dann überlegen ob du überhaupt die bekommst wegen 242 BGB) Des Weiteren wird der sich weigern zu zahlen. Dann müsstest du im Zweifel vor Gericht wegen 1€ .. das macht kein Anwalt (für die Gebührenordnung) und am Ende sind die Kosten höher als der Gewinn.

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