Ist Kennzeichenbeleuchtung Pflicht, wenn von Werk aus keine verbaut ist?
Hallo,
ich habe mir vor kurzem eine Honda CB 500 PC32 Bj. 1996 gekauft, welche keine Kennzeichenbeleuchtung verbaut hat. Meine Frage ist nun, ob ich eine nachrüsten muss, oder ob ältere Fahrzeuge von dieser Pflicht ausgenommen sind, weil man damals noch keine verbauen musste.
Falls es einen signifikanten Unterschied macht: Ich lebe in Österreich.
Ich wäre sehr dankbar für hilfreiche Antworten
6 Antworten
wenn von Werk aus keine verbaut ist
wohl eher, wenn vom Vorbesitzer demontiert.....
Honda hat schon bei der Vorgängerversion PC26 eine Kennzeichenbeleuchtung serienmäßig verbaut. Warum sollte sie beim Nachfolger nicht mehr vorhanden sein, wenn es von der STVO gefordert wird?
Wenn die Honda im Originalzustand gekauft wurde, und sie ab Werk keine Kennzeichenbeleuchtung hat, dann müsste es legal sein. Das Fahrzeug wurde so zugelassen, und wenn der Staat bei der Zulassung etwas übersehen hat, kann er Dich zur Nachbesserung auffordern (wie z.B. im Dieselskandal), aber wenn er das nicht macht, bin ich der Meinung, dass Du nichts weiter tun musst. Ob es allenfalls bei einer Motorradtour im Ausland Probleme gäbe, ist schwer zu sagen. Aber mehr als ein kleines Bussgeld würdest Du ohnehin nicht erhalten. In der Regel interessiert sich nur der TüV für die Kennzeichenbeleuchtung.
Kennzeichenbeleuchtung ist schon sehr lange Pflicht. Honda hatte dazu lange Zeit die Unterseite des Rücklichtglases in weis/ transparent, so dass das Rücklicht auch das Kennziechen beleuchtete.
Auch als Nicht-Biker weiß ich das ein 1996er Honda ab Werk definitiv eine Kennzeichenbeleuchtung hatte.
Die wird, wie schon gesagt, wohl ein Vorbesitzer abmontiert haben.
Wenn das Ganze legal TüV bekommen soll wirst du die wieder dranbauen müssen.
Wenn es original wirklich so war fällt das in den bestandschutz u du musst nicht nachrüsten