Ist herkömmlicher Blaumohn zum Backen aus dem Supermarkt zur Opium-Gewinnung tauglich?

5 Antworten

Blaumohn ist Schlafmohn. Die Samen enthalten jedoch keine Wirkstoffe, da müsstest du schon Pflanzen züchten. Da die Samen aus dem Supermarkt jedoch nicht keimfähig sind müsstest du hoffen, dass die Samen bei der Ernte mit dem Saft der Kapseln in Berührung waren und danach nicht gereinigt wurden. Das ist heute aber selten.

Der blaumohn ist eine unterart des schlafmohn. Und nin, die samen sind nicht zum anbau geeignet, da den samen sozusagen das morphin "entzogen" wird, sie werden also "impotent", d.h. Sie sind nurnoch zu dekorationszwecken gut, falls du aus den samen überhaupt eine pflanze ziehen kannst. Die samen zum backen sind wie gesagt bearbeitet. Wenn du unbedingt opium nehmen willst geh nach indien oder pakistan da ist opium noch verkehrsfähig

Ja, denn es handelt sich dabei um Schlafmohn (Papaver somniferum), der im Handel als Blaumohn bezeichnet wird. Aus diesem Grund ist die Aussaat und der Anbau bei uns grundsätzlich verboten.

Nein, Blaumohn enthält keine Opiat Allkaloide

Luftkutscher  03.01.2015, 18:47

Der Mohnsamen enthält auch Alkaoide, allerdings in weit geringerem Masse als der Saft der Pflanze. Aus diesem Grund ist der Handel mit dem Samen erlaubt, der Anbau jedoch verboten.

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Ursusmaritimus  03.01.2015, 18:55
@Luftkutscher

In D nach Antrag auf genehmigten Flächen, aber es geht weniger um den Restgehalt von Blaumohn als um den getarnten "Mitanbau" von Schlafmohn.

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Ursusmaritimus  03.01.2015, 18:59
@Ursusmaritimus

Es ist tatsächlich zur Zeit wieder verboten....

Quelle Wikipedia

Deutschland

Der Anbau von Schlafmohn war (und ist) in vielen Staaten verboten. Die Einbeziehung des Mohnanbaus in das Betäubungsmittelrecht bedeutete in Deutschland das Ende des erwerbsmäßigen Mohnanbaus, der vor dem Zweiten Weltkrieg, in der DDR sogar bis zur Wiedervereinigung, weit verbreitet war. Der Anbau von Schlafmohn ist in Deutschland genehmigungspflichtig, auch als Zierpflanze, und stellt bei nicht vorhandener Genehmigung einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar. Dieser kann mit bis zu fünf Jahren Haft und/oder Geldstrafe geahndet werden. Auch der private Anbau auf Kleinstflächen fällt unter diese Genehmigungspflicht.

Die Zulassung für die morphinarme Sorte „Przemko“, die seit 1996 erhältlich war, wurde inzwischen wieder zurückgezogen, wie die Bundesopiumstelle mitteilte. Aktuell verfügen die ebenfalls morphinarmen Sorten „Mieszko“ sowie „Zeno Morphex“ über eine Zulassung für den deutschen Anbau. Die Genehmigung kostet für wissenschaftliche und landwirtschaftliche Einrichtungen 190 Euro, für Privatpersonen 75 Euro, wobei für letztere eine Erlaubnis nur für maximal zehn Quadratmeter und drei Jahre erteilt wird.[13]

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Luftkutscher  03.01.2015, 19:46

Schlafmohn und Baumohn sind das gleiche!

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