Ist Führerschein pflicht um mich bei der Polizei zu bewerben? (mit 16)
Hallo,
Ich wollte fragen ob man zwingend schon einen Führerschein braucht wenn man sich bei der Polizei bewirbt. Weil ich werde mich mit 16 bewerben, habe aber noch keinen Führerschein. Kann ich so überhaupt angenommen werden?
Oder kann man den Führerschein auch noch während der Ausbildung machen?
6 Antworten
in Deiner anderen Frage habe ich gelesen, dass Du aus Baden - Württemberg kommst & Dich da im mittleren Dienst bewerben willst.
Mindestalter bei Dienstantritt ist 16 1/2 Jahre, zu diesem Zeitpunkt & Zeitpunkt der Bewerbung kannst Du noch gar keinen Führerschein haben. Daher ist es auch keine Pflicht für Dich.
Du musst aber den Führerschein schnellst- und frühstmöglich während Deiner Ausbildung machen.
Wenn du dich mit 16 bewirbst, kannst du definitv noch keinen Führerschein haben. Ich nehme mal an, du willst in den mittleren Dienst. Aber ist eigentlich auch egal. Der gehobene Dienst erfordert ein Abi oder eine FHR, die man ja erst ab 19/20 haben kann. Da wird auch ein FS gefordert, aber selbst wenn man den bei der Bewerbung noch nicht hat, reicht es, wenn man ihn spätestens zum Studienbeginn nachreicht.
Bei einer Ausbildung im mittleren Dienst bekommt man wahrscheinlich einen Zeitrahmen, in dem man den FS dann vorlegen muss. Macht man das - evtl sogar trotz 1-2 Verlängerungen, wenn man nachweist, daß man sich bemüht - nicht rechtzeitig, riskiert man allerdings seinen Job, weil er zur Ausübung des Berufes zwingend erforderlich ist.
Gruß S.
die werden ja wohl von keinem 16jährigen einen Führerschein fordern , wäre ja unlogisch.................aber sie werden sicher verlangen das du ihn machst sobald du alt genug dafür bist...........
Ja, das denk ich mir auch (-:
Vielen dank für deine, ernstgemeinte, Antwort.
Das s steht auf der Hompage der Polizei deines Bundeslandes, unter dem Stichpunkt "Bewerbung"
EINE Voraussetzung ist, ein gewisses Maß an Selbstständigkeit, alsp zb sich solche Ifos selbst zu suchen! WIE weilslt du JEMALS eine Einbrecher fangen, wen ndu nicht mmal in derLAge bist, SOWAS selbnst zu machen.???
Erstens: Schrei hier nicht so rum!
Zweitens: Wenn da steht, dass du den Führerschein brauchst, hat sich deine Frage doch beantwortet. Du kannst dann mit 16 noch nicht angenommen werden.
Und auf der NRW-Seite steht:
nach Ihren charakterlichen und geistigen Anlagen für den Polizeidienst geeignet sind>
Wenn ich lese, in was für einem Ton du hier antwortest, bezweifele ich das
Es geht mir einfach auf die nerven wenn hier dauernd Dinge über mich behauptet werden. Das "geschriehene" ging ja nicht an dich.
Komisch ist halt, das da auch steht dass man sich ab 16 bewerben darf! Ich war doch nur verwundert deswegen..Und eine Antwort habe ich immernoch nicht.
Naja. Hier scheint es ja nur Leute zu geben die ja alles über mich wissen. Aber gut. Wenn ihr meint.
Bewerben kannst du dich vermutlich mit 16. Aber eingestellt wirst du nur, wenn du zum Einstellungstermin den Führerschein Klasse B hast, in NRW z.B. auch den BF17.
"die Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe bis zum 01.07. des Einstellungsjahres erworben haben"
(Polizei NRW)
WAS ist daran nicht zu verstehen????
oder WIE hast du da geschafft, das nicht zu finden????
Ich habe jetzt mal schnell für 3 Bundesländer nachgeschaut und relativ schnell die entsprechende Antwort bekommen.. aber ich will es ja dem Fragesteller nicht zu leicht machen. :-)
Mit 16? Einen Führerschein? Die geben Dir da einen die haben ja genug beschlagnahmt.
MEIN GOTT ICH WAR AUF DER SEITE SCHON, VERDAMMT NOCHMAL!!!!!
Dort steht nun mal, dass man einen Führerschein braucht. Aber mit 16 hab ich den natürlich noch nicht. DESHALB HAB ICH JA GEFRAGT DU SCHLAUMEIER!!!
GLAUBST DU DENN NICHT, DASS ICH DA NICHT SCHON LÄNGST GESUCHT HÄTTE????
Geh mir bitte nicht auf die Nerven. Und deine Rechtschreibung ist ja auch UNTER ALLER SAU!!!