Ist folgende Sache gesetzlich erlaubt?
Hallo.
Ich habe eine Frage.
Ein Mann(oder Frau, egal welches Geschlecht) ist mit einer Frau zusammen in einer Ehe. Sie kommen einander leider gar nicht mehr zurecht. Sie haben besprochen und haben dann die Entscheidung getroffen, dass sie beide jemanden außer der Ehe freiwillig finden dürfen.
Wenn es wie oben abgesprochen ist, Ist das gesetzlich erlaubt? Also sozusagen zweite Beziehung gleichzeitig haben/einfach Spaß haben mit Frauen/Männern.
Eure Antwort würde mir helfen, weil ich darüber den Leuten, die nicht aus Deutschland sind, erklären möchte.
Danke
4 Antworten
Ja ist problemlos möglich. So gesehen auch ohen absprache. Wobei das dann eben meist zu privaten problemen führt.
Der Staat macht nur eines nicht. Und das ist eine person die schon verheiratet ist mit einer 2. zu verheiraten. Und abgesehen vom Steuerlichen und die Zugewinnergemeinschaft bzw. eventuell unterhaltsanspruchen. Interessiert es den staat null was in der ehe gemacht wird. (Innerhalb der für alle geltetenden gesetze natürlich. Es gibt nur eben keine besonderen gesetze für eheleute in dieser hinsicht.)
Ja, ist erlaubt-.
Du kannst auch einfach so fremdgehen, ohne Erlaubnis, ist auch erlaubt.
Du kannst so viele Beziehungen haben wie du willst. Ehebruch ist in Deutschland nicht strafbar, Fremdgehen auch nicht. Eine offene Beziehung ebenfalls nicht.
Ja das ist erlaubt. Man kann nur nicht 2 Ehen haben aber bei Beziehungen sind da keine Grenzen gesetzt