Ist es sinnvoll, dass Gerichte von Bürgern angerufen werden können, um Regierung wegen mangelnder Maßnahmen zum Klimaschutz zum Handeln zu zwingen?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

Ja, Gerichte sollten darüber richten dürfen! 70%
Nein, Gerichte sollten darüber nicht richten dürfen! 30%

3 Antworten

Ja, Gerichte sollten darüber richten dürfen!

Demokratie bedeutet u.a. zwei Dinge:

A) Rechtsstaat

B) Gewaltenteilung

Es gehört zu den Errungenschaften der Demokratie, dass auch und gerade Regierungen selbst an Gesetze und Verfassung gebunden sind und dass Gerichte jedweden Verstoß - sofern bewiesen und logisch begründet - auch entsprechend feststellen und ahnden dürfen, indem sie beispielsweise ein Gesetz, was gegen die Verfassung verstößt, für ungültig erklären können.

Insofern ist es völlig korrekt und in Ordnung, sogar zwingend geboten, dass auch Gesetzesverstöße und Verfassungsverstöße einer Regierung vor Gerichten wie beispielsweise dem BVerfG behandelt werden.

Das Einklagen von "mehr Wohlstand" funktioniert so jedoch nicht. Das ist als abstraktes Kriterium nicht möglich. Aber man könnte beispielsweise die verfassungsgemäße Garantie eines "menschenwürdigen Lebens" einklagen und das ist schon oft passiert. Da zeigt sich dann auch, wie unterschiedlich das beurteilt wird. Inzwischen sind wir beispielsweise an der Schwelle, wo unser Wohlstand bedeutet, dass es zum Lebensminimum gehört, wenn jedes Kind ein eigenes Zimmer hat. Gerade in Zeiten von Homeschooling u.ä. hat sich das gezeigt.

Entsprechend kann man schon "Wohlstand" einklagen. Aber man muss eben dabei Maßnahmen der Regierung bzw. der Verwaltung identifizieren oder Gesetze oder anderes, die diesen Wohlstand erzwingen. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat und nirgendwo steht, dass jedem Bürger ein eigenes Haus zustünde. Wäre dem so, könnte man es einklagen.

Ja, Gerichte sollten darüber richten dürfen!

Wenn Gerichte Regierungen zum Handeln zwingen können, dann liegt das schlicht daran, dass die Regierungen sich nicht an die geltenden Gesetze halten oder entsprechende Rechte nicht berücksichtigen.

Genau das ist Aufgabe einiger Gerichte: Das Regierungshandeln auf Antrag auf die Gesetzmäßigkeit zu überprüfen und entsprechend zu urteilen.

Mehr Klimaschutz, mehr Sicherheit, mehr Wohlstand, mehr Bildung, mehr Gesundheitsschutz - all diese Themen können auch vor Gericht behandelt werden, sofern es ein passendes Gesetz und einen passenden Fall gibt.

Gerichte können aber nur über das Entscheiden was das Recht hergibt und was ihnen angetragen wird. Eine grundsätzliche Bewertung des Regierungshandeln steht diesen nicht zu.

Ja, Gerichte sollten darüber richten dürfen!

Anders geht es ja nicht: Wenn eine Regierung ihrem Regierungsauftrag nicht nachgeht, ist es gerechtfertigt, dagegen zu klagen. Ob dem überhaupt so ist, kann nur ein Gericht beantworten. Daher muss natürlich eine Klage möglich sein. Das Gericht hat dann die Möglichkeit, die Klage abzulehnen.