Ist es richtig, dass Eltern ihren Kindern den Umgang mit Menschen verbieten, die sie nicht mögen/bei den sie ein schlechtes Gefühl haben?

5 Antworten

Das kommt sehr auf die Situation und den Grund an, manchmal ist es falsch und manchmal absolut richtig und gut so.

Das kommt auf das Alter des Kindes an.

Bei einem 5 jährigen Kind macht das Sinn.

Bei einem Jugendlichen aber nicht. Der darf sich die Leute mit denen er Kontakt haben will selber aussuchen, und darf auch andere Menschen mögen als seine Eltern.

Ja das ist richtig.

Als Vater habe ich Verantwortung für das Wohlergehen meiner Kinder und wer mir suspekt ist verschwindet.

Ich habe ein Jahrzehnte zurückliegendes Beispiel.

Eine meiner Töchter freundete sich mit Zwillingsmädchen an, sie spielten oft bei uns in Haus und Garten, sehr nette und wohlerzogene Kinder. Dann spielten sie auch bei den Mädchen zuhause und mein Kind war jedesmal seltsam drauf wenn sie von dort zurückkam. Und endlich kam sie weinend zu mir und sagte das sie den Gedanken nicht ertragen kann das ich, ihr Papa in der "Hölle" verbrennen muß weil ich "Jehova" - "Gott" verleugne.

Moooomentttt !!!!!!!

Ich habe lange und vorsichtig mit meinem Kind gesprochen und es kam heraus das die netten Zwillinge aus einem Zeugen vom Sofa Haushalt kamen und deren Mutter MEIN KIND ganz langsam und subtil mit ihrer absurden "Religion" infizierte, "Göterteufel" und "Himmelhöllen und "Gottes" - Strafen und "satanische Angriffe" und sonstigen "religiösen" Schwachsinn einredete. Ich habe mein Kind wieder davon befreien können, aber der Kontakt zu den netten Zwillingen beschränkte sich daraufhin auf die Schule. Die Beiden taten mir leid.

Ob was richtig ist?

  • Das Eltern den Kindern das verbieten? – Nein, nicht alle, nicht pauschal.
  • Das Eltern das ihren Kindern verbieten dürfen? – Ja, das ist richtig. Das dürfen sie so lange die Kinder noch nicht volljährig sind. Denn sie sind bis dahin für ihre Kinder verantwortlich.

Das kommt drauf an wie diese Menschen zu den Kindern stehen.

Viele Eltern die sich vom Partner getrennt haben "mögen" den Ex nicht und "haben ein schlechtes Gefühl" dabei. Aber es sind immer noch die anderen Elternteile und diese haben ein Recht auf Umgang mit ihren Kindern - und die Kinder umgekehrt mit ihnen auch.

Selbiges gilt für Großeltern. Die haben auch gewisse Umgangsrechte die man nicht einfach so "nur weil man wen nicht mag" untersagen kann.

Wenn ich beim komischen Nachbarn "ein ungutes Gefühl habe" dann kann und sollte ich meinem Kind aber SELBSTVERSTÄNDLICH sagen "von dem hältst du dich fern!"