Ist es moralisch gesehen verwerflich, wenn ich als 18 jähriger etwas mit einer 15 jährigen hatte?
Möchte wissen, ob ich mir deswegen Vorwürfe machen sollte.
Hatte mit genau 18 Jahren eine einmalige Sache mit einer die 15 Jahre und ca. 8 Monate alt war.
6 Antworten
Wenn du nach einer moralischen Sache fragst, dann fehlt heute bei vielen die Moral, weil alles erlaubt zu sein scheint und vieles als normal betrachtet wird..
Würde mir eher mehr Gedanken machen, warum das mit der 15 Jährigen nur eine einmalige Sache war.
War sie in dich verliebt oder war sie auch damit einverstanden, dass sie sich so einfach mit einer einmaligen Sache abgefunden hat.
Ab 14, 15 darf oder kann man Sex haben und ob das immer so toll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Heute ist es oft schon normal, wenn 14 Jährige Freundschaft - Plus haben.
Eigentlich ist es in deinem Fall unnötigen hinterher darüber nachzudenken, denn du kannst es ja nicht mehr ändern, wenn du das wolltest.
Mit 15 1/2 Jahren hat man durchaus die entsprechende Reife so etwas selbst einschätzen und entscheiden zu können. Ich persönlich habe da keine moralischen Bedenken, sofern beide damit einverstanden sind.
Ist meiner Meinung nach noch ok. Schlimmer wäre 18 und 13 jahre
Denk mal an Beziehungen von älteren Erwachsenen, 3 Jahre Unterschied sind nix.
Ja aber auch bei Jugendlichen sind der Unterschied von 3 Jahren zwischen 18 und 15 vollkommen unproblematisch.
Finde schon. Die Reife zwischen 15 und 18 ist oft sehr unterschiedlich
Ok und wenn man beachtet, dass es um genau zu sein 15 Jahre und 8 Monate sind ?(Genaues Alter der 15jährigen)
ich glaube es wäre strafbar gewesen, wenn du mit ihr geschlafen hättest, da du erwachsen bist, und sie ein "kind" ist
nein da ist selbst die Bild schlauer, es ist nicht strafbar
https://m.focus.de/politik/deutschland/sex-mit-minderjaehrigen-kurz-erklaert_id_2228012.html hier gerne eine andere Quelle, die dasselbe sagt
Es ist nicht strafbar wenn beide mind. 14 sind außer es handelt sich um Prostitution oder Ausnutzung einer Zwangslage. Bei der Kombi Ü21 mit U16 käme noch dazu falls er ü21 jährige eine evtl bestehende nicht vorhandene sexuelle Selbstbestimmung ausnutzen würde.
§182 und 176 StGB
ist aber was anderes bei jugendlichen