Ist es möglich eine Anzeige zu erstatten ohne den echten Namen zu erwähnen?

7 Antworten

Nein, das ist ein antragsdelikt. Rufmord wird nur verfolgt wenn der geschädigte anzeige erstattet. Das geht logischerweise nur wenn sie wissen wer du bist. Du kannst niemanden anzeigen weil er deine mutter beleidigt, das kann nur deine mutter.

Wenn es um etwas geht was kein antragsdelikt ist, z.B. einen mord, kannst du einen anonymen tipp geben.

Nein. Das wäre Denunziation und Denunzianten sind Lumpen, allesamt.

Wenn man jemanden wegen irgendwas beschuldigt, so tue man es im hellen Licht des Tages und zeige sein gesicht nebst Namen.

denn ich will nicht, dass jemand meinen echten Namen aus Datenschutzgründen

Nicht aus Datenschutz, sondern aus Feigheit.

Wenn man etwas tut, dann offen heraus, alles andere ist feige.

nimfetkax 
Fragesteller
 17.09.2020, 12:47

Genau und am Ende leakt dann diese Person die ich angezeigt habe meinen echten Namen bei meinem tausenden followern und mein Ruf inklusive mein Beruf Ist im arsch super :)

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feinerle  17.09.2020, 12:51
@nimfetkax

Nochmal.

Wenn man gegen irgendwen etwas öffentlich, eine Anzeige ist nichts anderes, vorzubringen oder zu sagen hat, gebietet es alleine bereits die Ehre, seine Visage ins helle Licht des Tages zu halten, um allen klar zu machen, hier stehe ich und ich habe das zu sagen!

Alles andere ist megafeige, hinterfotzig, hintenrum und Lumpenpackverhalten.

Und um genau das nicht stattfinden zu lassen, diesen Gestapo-Stasi-Scheibeissdreck, Anklage ohne Ankläger, hat man das ausgeschlossen.

Und das ist gut so.

Wenn Du nicht manns genug bist, die Folgen Deiner Aktionen gegen andere völlig selbstverständlich persönlich zu tragen, dann agiere nicht gegen andere.

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Du könntest eine anonyme Anzeige erstatten.

Ob die allerdings bearbeitet wird, das ist eine andere Frage.

https://www.helpster.de/eine-anonyme-anzeige-machen-so-gehen-sie-vor_96339

jort93  17.09.2020, 09:06

Anonyme anzeigen gibt es nicht. Steht da doch auch.

Dann möchte man seine Identität gern geheim halten und eine anonyme Anzeige erstatten. Die Polizei nimmt jedoch Ihre Personalien auf.

Komisch formuliert, aber eigentlich steht da soviel wie "man würde manchmal gerne anonym anzeige erstatten, das geht aber nicht".

Du kannst einen anonymen tipp geben, das steht weiter unten, das ist aber was anderes.

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jort93  17.09.2020, 09:14
@IQSofia

Doch

Du könntest eine anonyme Anzeige erstatten.

Kannst du eben nicht. Die Aussage ist einfach falsch.

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IQSofia  17.09.2020, 09:15
@jort93

natürlich kann er es tun, nur wird sie nicht beachtet... z. B. schriftlich.

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jort93  17.09.2020, 09:18
@IQSofia

Nein, kannst du eben nicht. Ohne Namen kannst du keine Anzeige erstatten.

Es geht nicht darum dass sie nicht beachtet wird, sie wäre einfach schon ganz prinzipiell nicht gültig. Eine Anzeige existiert an keinem Punkt. Das hat nichts mit beachten oder nicht Beachten zu tun.

Anzeigen müssen übrigens immer beachtet werden.

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jort93  17.09.2020, 09:22
@IQSofia

Bzw. Ist das auch ein Antragsdelikt, also muss man Strafantrag stellen(und da kommt eben auch ein Name rauf). Eine Anzeige reicht ja sowieso nicht.

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jort93  17.09.2020, 09:26
@IQSofia

Kannst du nicht lesen oder willst du das nicht? Direkt am Anfang, die erste Antwort.

Etwas anders sieht es ggf. bei Antragsdelikten aus - also den Straftaten, die nur auf  Antrag eines Geschädigten verfolgt werden können. Wenn es einen Antrag gibt, muß die  Ermittlungsbehörde auch wissen, wer den gestellt hat.

Das trifft hier zu.

Wenn etwas kein Antragsdelikt ist, dann kannst du da Anonym was machen. Aber das ist eben ein Antragsdelikt.

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IQSofia  17.09.2020, 09:55
@jort93
man beachte die Einschränkungen....
(Etwas anders sieht es ggf. bei Antragsdelikten aus - also den Straftaten, die nur auf  Antrag eines Geschädigten verfolgt werden können. Wenn es einen Antrag gibt, muß die  Ermittlungsbehörde auch wissen, wer den gestellt hat. Davon wiederum gibt es dann die Ausnahme, daß bei einigen Antragsdelikten auch von Amts wegen ermittelt werden kann, wenn ein besonderes öffentliches Interesse ....

ggf. = gegebenenfalls

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jort93  17.09.2020, 10:05
@IQSofia

Ja, aber wie gesagt, das trifft hier zu, ist ein antragsdelikt, und kaum von öffentlichem interesse. Das geht nicht anonym

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IQSofia  17.09.2020, 10:29
@jort93

wie gesagt soll es der Fragesteller ruhig mal versuchen, denn verboten ist es nicht. Für mich ist auch hiermit die Diskussion beendet.

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Nein, der andere hat das Recht, sich verteidigen zu können und dafür darf er auch wissen, wer ihn anzeigt.